Der leitende Anwalt und Geschäftsführer von ADF International, Paul Coleman, kommentierte den Vorfall als "eines der schlimmsten Kapitel der europäischen Geschichte".
"Glücklicherweise hat der Gerichtshof schnell gehandelt", sagte er.
Das Gericht berief sich auf Artikel 26 der belgischen Verfassung, "der jedem das Recht auf friedliche Versammlung garantiert". Demzufolge könne der Konferenz selbst "keine friedensstörende Wirkung" zugeschrieben werden.
Der Vorsitzende der Werteunion und ehemalige Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, der ebenfalls an der Konferenz teilnahm, bezeichnete das Treffen als "großartig".
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