Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfen in insgesamt 455 Wahllokalen erneut Stimmen abgegeben werden. Die Abstimmung bildet den Auftakt zu einem wichtigen Wahljahr in Deutschland: Am 9. Juni steht die Europawahl an, im September die Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg.
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