Der damalige Major der Bundeswehr, Florian Pfaff, teilte zu jener Zeit seinen Vorgesetzten mit, dass er sich strafbar machen würde, wenn er die Befehle zur Beteiligung der Bundeswehr an diesem Krieg ausführen würde, da es sich seiner Meinung nach um einen völkerrechtswidrigen Angriff handelte. Das Nichtausführen gesetzwidriger Befehle, so Pfaff, sei seine Pflicht als Soldat und vom Gesetzgeber gefordert. Daraufhin wurde er in die Psychiatrie verwiesen und man erkannte ihm seine Position als Major ab.
Im Interview beschreibt der Major a.D. rückblickend, wie er damals unter Druck gesetzt wurde – und das trotz der aus seiner Sicht völkerrechtlich klaren Situation. Am 21. Juni 2005 sah sich Florian Pfaff durch das Bundesverwaltungsgericht rehabilitiert. Die zuvor vom Truppendienstgericht in Münster ausgesprochene Dienstgradherabsetzung wurde aufgehoben und die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren wegen Gehorsamsverweigerung gegen ihn ein. Er führt im Gespräch aus, wie er die gegenwärtige Situation rund um den Krieg in der Ukraine und in Nahost sieht und gibt Einblicke in die seiner Meinung nach nicht vorhandene Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr.