Innenministerin Nancy Faeser erklärte am Mittwoch in Berlin diesbezüglich, dass nach dem Plan der Regierung Asylbewerber nach drei bis sechs Monaten in Deutschland anfangen dürften zu arbeiten, statt wie bisher nach neun Monaten. Migranten, deren Asylantrag abgelehnt worden sei, die aber aus verschiedenen Gründen nicht abgeschoben werden könnten, würden in der Regel eine Arbeitserlaubnis erhalten, so Faeser weiter. Wer aber aus "sicheren Herkunftsstaaten" komme, keine Bleibeperspektive habe oder sich weigere, seine Identität preiszugeben, dürfe weiterhin nicht arbeiten.
Auch die Strafen für Schleuserkriminalität sollen künftig härter ausfallen. Die meisten Straftaten im Zusammenhang mit Schleusung sollen demnach mit mindestens einem Jahr Gefängnis bestraft werden, statt wie bisher mit sechs Monaten. Für Schleusung mit Todesfolge ist eine Strafe zwischen 10 Jahren und lebenslänglich vorgesehen. Derzeit liegt das Strafmaß für letzteren Fall zwischen drei und 15 Jahren. In allen Fällen von Schleusungsdelikten soll die Polizei berechtigt sein, die Mobiltelefone von mutmaßlichen Schleusern abzuhören, fügte Faeser hinzu.
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