CO₂-Zoll ab dem 1. Oktober

Am 1. Oktober soll stichprobenartig ein CO₂-Grenzausgleichsmechanismus eingeführt werden. Dabei werden Importeure von Stahl, Aluminium, Düngemitteln und einigen anderen Waren verpflichtet, bei der Einfuhr Informationen über bei der Herstellung der Produkte entstandene CO₂-Emissionen mitzuliefern.

Ab 1. Oktober führt die EU stichprobenartig einen CO2-Grenzausgleichmechanismus, aus CO2-Zoll genannt, ein. Importeure von Stahl, Aluminium, Düngemitteln und einigen anderen Waren verpflichtet, bei der Einfuhr Informationen über bei der Herstellung angefallene CO2-Emissionen mitzuliefern. Die Abgabe soll Unterschiede bei Klimaschutz-Standards in der EU und den Herkunftsländern ausgleichen. 

Das neue System soll bis Ende 2025 getestet werden. 

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