Dies sei der einzige ihm bekannte Fall, so Rechtsanwalt Dirk Sattelmeier im Interview, wonach in Deutschland ein gläubiger Jude wegen Holocaustverharmlosung angeklagt und verurteilt worden sei.
Der Strafverteidiger erklärt, warum sein Mandant den Straftatbestand der Verleugnung, Billigung oder Verharmlosung von Verbrechen der Nationalsozialisten bei seiner Rede auf einer Demonstration gegen die Coronamaßnahmen, am 14.02.2021 nicht begangen habe.
Außerdem stellt Sattelmeier dar, warum Hoeschels Äußerungen auch nicht geeignet gewesen sei, den öffentlichen Frieden zu stören. Darin ginge es im Straftatbestand nach § 130 Absatz 3: Die Gerichte müssten prüfen, ob jemand den öffentlichen Frieden störe, bzw. eine Progromstimmung erzeugte. Der Rechtsanwalt hat für seinen Mandanten erneut Revision eingelegt. Der Prozess geht in die dritte Instanz.
Mehr zum Thema - Überflüssige Corona-Masken: Entsorgung wird rund 7 Millionen Euro kosten