Das neue Gesetz setzt auf drei Möglichkeiten, nach Deutschland zu kommen: Qualifikation, Erfahrung oder Potenzial.
Fachkräfte mit anerkanntem Abschluss dürften bereits heute einwandern. Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und ein Gehalt über einer bestimmten Schwelle nachweisen könne, dürfe ebenfalls zuwandern, auch ohne abgeschlossenes Anerkennungsverfahren.
Eine "Chancenkarte" soll es auch den Menschen ermöglichen, ohne Arbeitsvertrag nach Deutschland zu kommen. Die "Blaue Karte EU" bleibt bestehen und wird durch das Gesetz ergänzt.
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