Nach derzeitiger Gesetzeslage kann jede sexuelle Handlung ohne ausdrückliche Zustimmung als Gewalt gelten. Einige Richter scheinen diesen Rechtsgrundsatz jedoch weniger streng auszulegen. Bei über 270 Sexualstraftätern wurden die Strafen rückwirkend reduziert, andere wiederum wurden sogar aus dem Gefängnis entlassen.
Nach viel Kritik, insbesondere von der Opposition, will die sozialistische Regierung die rechtliche Regelung nun überarbeiten. Einige befürchten allerdings, dass jegliche Änderung das Gesetz in seine ursprüngliche Form zurücksetzen könnte.