Alexander Unzicker hat zu verschiedenen Aspekten der Ukraine-Politik der Bundesregierung eine Verfassungsbeschwerde formuliert. Die Beschwerde wendet sich dagegen, dass ukrainische Militärangehörige auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausgebildet werden, außerdem solle der Bundesregierung untersagt werden, sich an der EU-Unterstützungsmission zur militärischen Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) zu beteiligen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Beschwerde nicht angenommen. Wie wird es nun weitergehen? Der Jurist erzählt.