Nach 40 Verhandlungstagen wurde die frühere Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.500 Fällen schuldig gesprochen. Das Landgericht Itzehoe hat die 97-Jährige am Dienstag zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
"Wer heute mit solchen Verbrechen in Verbindung gebracht wird – denken Sie an die Ukraine – kann sich nicht damit zufriedengeben, jetzt oder in zehn Jahren nicht gefasst zu werden. Solange die Tat nicht verjährt ist und die Person prozessfähig ist, kann sie in einem Rechtsstaat vor Gericht gestellt werden, und das ist das wichtige Signal, das dieses Urteil setzt",
erklärte der Rechtsanwalt Christoph Rückel.
Auf Mord steht im Erwachsenenstrafrecht lebenslange Freiheitsstrafe. Da die Angeklagte 1945 aber Heranwachsende war, wurde sie nach Jugendstrafrecht verurteilt, was die relativ milde Bewährungsstrafe möglich machte.
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