In Kliniken und Pflegeheimen gilt flächendeckend Maskenpflicht, und vor dem Betreten muss ein Corona-Test durchgeführt werden. Die Bundesländer können ab dem 1. Oktober je nach Infektionsgeschehen zusätzliche Anforderungen stellen.
Dazu gehört das obligatorische Tragen von Masken in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs sowie in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind.
Die geplanten Regelungen basieren auf einem Anfang August von Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann entwickelten Konzept.