Seit dem 1. Juni haben Flüchtlinge aus der Ukraine Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis haben, hilfebedürftig und erwerbsfähig sind. Für die erwerbsfähigen Flüchtlinge ist nun das Jobcenter zuständig.
Mit dem Wechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung Hartz IV erhöht sich die Höhe des Regelsatzes. Somit werden die tatsächlichen Wohnkosten übernommen und die Menschen gesetzlich krankenversichert.