Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kommt jedoch zu dem Schluss, dass die Ausbildung ukrainischer Soldaten, die bereits auf deutschem Boden stattfindet, völkerrechtlich eine Kriegsbeteiligung des Westens darstellen könnte.
Zwar besteht Konsens darüber, dass Waffenlieferungen völkerrechtlich keinen Kriegseintritt darstellen, solange keine Beteiligung an Kampfhandlungen vorliegt, jedoch heißt es weiter: "Erst wenn neben der Belieferung mit Waffen auch die Einweisung der Konfliktpartei bzw. Ausbildung an solchen Waffen in Rede stünde, würde man den gesicherten Bereich der Nichtkriegsführung verlassen."