Wolfgang Kubicki hatte einen eigenen Gruppenantrag "für eine Stärkung der Impfbereitschaft ohne Impfpflicht" vorgelegt. Er argumentierte, dass eine Impfpflicht mit einem nur "bedingt zugelassenen" Impfstoff nicht mit der Verfassung vereinbar sei.
Kubicki führte vor allem juristische Gründe für seine Ablehnung des Gesetzentwurfes von Abgeordneten aus SPD, FDP und Grünen an. Dieser sah eine Impfpflicht ab 60 Jahren vor. Aus seiner Sicht sei eine obligatorische Impfung, "die nicht zu einer sterilen Immunität führt, verfassungsrechtlich nicht begründbar".
Durch die Impfung werde keine Herdenimmunität erreicht, und eine Überlastung des Gesundheitswesens werde es voraussichtlich nicht geben – eine deutlich gefährlichere Variante im Herbst sei "nicht das wahrscheinlichste Szenario", so Kubicki. Er wies zudem darauf hin, dass es nicht die Aufgabe des Staates sei, erwachsene Menschen gegen ihren Willen zum Selbstschutz zu verpflichten.
Sein Antrag war im Bundestag am Ende ebenfalls abgelehnt worden: 85 Abgeordnete votierten dafür, 590 stimmten dagegen, und 12 enthielten sich.