In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags am Montag diskutierten Experten von Gesundheits- und Sozialverbänden eine mögliche Corona-Impfpflicht.
Grundlage der Anhörung waren zwei Gesetzentwürfe: Der erste, eingebracht von den Abgeordneten der drei Ampelfraktionen, beinhaltet eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren, der konkurrierende Entwurf von Abgeordneten rund um den FDP-Politiker Andrew Ullmann sieht eine Beratungspflicht für alle Erwachsenen sowie die Option auf eine Impfpflicht ab 50 Jahren vor. Ein Antrag der CDU/CSU will die Impfpflicht bei Bedarf durch einen Beschluss aktivieren. Die AfD und die Gruppe um FDP-Vize Wolfgang Kubicki stellten jeweils einen Antrag gegen eine Impfpflicht.
Die Rechtsexperten waren sich einig: Eine Corona-Impfpflicht ist "verfassungsrechtlich problematisch", und die Argumentation in den Konzepten der Abgeordneten für eine Impfpflicht "reicht für einen Grundrechtseingriff noch nicht aus".
"Wir müssen uns zunächst klarmachen, dass wir es hier nicht mit einem bloßen Piks zu tun haben, sondern mit einem Grundrechtseingriff von einiger Bedeutung", leitete die Juristin Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski eine Reihe von Bedenken gegen eine Impfpflicht ein und warb für freiwillige Impfungen.