UN-Gericht lässt Klage des Iran gegen USA zu 

Der Internationale Gerichtshof hat eine Klage des Iran gegen die USA wegen der Beschlagnahme iranischer Vermögen zugelassen. Die höchsten Richter der UN wiesen am Mittwoch in Den Haag einen Antrag der USA ab, nachdem das Gericht sich als nicht zuständig erklären sollte.

Die USA hatten 2016 Bankguthaben des Iran von rund zwei Milliarden US-Dollar blockiert als Entschädigung für Opfer terroristischer Anschläge. Dagegen hatte der Iran 2016 Klage bei dem Gericht in Den Haag eingereicht und sich dabei auf ein Freundschaftsabkommen beider Staaten aus 1955 berufen. Mit dem Urteil hat das Gericht noch nicht inhaltlich in der Angelegenheit entschieden.

Bereits im Oktober 2018 waren die USA von dem UN-Gericht verpflichtet worden, einige der neu auferlegten Sanktionen gegen den Iran vorläufig aufzuheben. Das Hauptverfahren in dieser Frage hat noch nicht begonnen. Auch in diesem Verfahren hatte der Iran auf der Grundlage des Freundschaftsabkommens von 1955 geklagt. Das stammt noch aus der Zeit der persischen Monarchie vor der islamischen Revolution.

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