UN beschließt Abkommen zur Förderung von Migration – Kritikern wird Rassismus unterstellt

Die Vereinten Nationen haben sich auf ein Migrationsabkommen geeinigt. Offiziell geht es um die geordnete und sichere Gestaltung der Migration, bei genauerem Hinsehen wird deutlich: Die Staaten verpflichten sich, Migration und Arbeitsmobilität zu fördern.

Die Vereinten Nationen (UN) haben sich am 13. Juli auf ein globales Migrationsabkommen geeinigt. Im Dezember dieses Jahres soll das Abkommen in Marokko unterzeichnet werden. Ziel ist nach Auskunft der UN, Migration durch zwischenstaatliche Zusammenarbeit und unter Berücksichtigung der nationalen Souveränität sicher und geordnet zu gestalten.

Die deutschen Medien haben über dieses Abkommen kaum berichtet. Die wenigen Meldungen gingen über den Inhalt der offiziellen Verlautbarungen kaum hinaus. Betont wurde lediglich, dass sich die USA aus den Verhandlungen zurückgezogen hatten und Ungarn diesem Beispiel später folgte. Alle anderen UN-Mitgliedsstaaten sind dabei, auch die Bundesrepublik Deutschland.

Der Volkswirt und Blogger Norbert Haering hat sich dankenswerterweise die Mühe gemacht, den Entwurf des 34-seitigen Vertragswerks genauer anzusehen. In zwei Blogbeiträgen weist er nach, dass es erstens nicht nur um eine sichere und geordnete Gestaltung, sondern auch um die Förderung von Migration an sich geht, und dass das Abkommen zweitens wesentlich von Wirtschaftsvertretern beeinflusst wurde, vor allem vom einschlägig bekannten Weltwirtschaftsforum (WEF).

Betrachtet man das Vertragswerk, sticht gleich nach den Floskeln der Präambel eine ausgesprochen positive, grundsätzliche Wertung der Migration als solcher ins Auge:

Migration ist im Verlauf der Geschichte immer Teil der menschlichen Erfahrungen gewesen, und wir erkennen an, dass sie in unserer globalisierten Welt eine Quelle von Wohlstand, Innovation und nachhaltiger Entwicklung ist und dass diese positiven Effekte durch die Verbesserung der Migrationssteuerung optimiert werden können. (Punkt 8)

Und:

Wir müssen unseren Bürgern auch Zugang zu objektiver, faktenbasierter und klarer Information über die Vorteile und Herausforderungen der Migration verschaffen, um irreführende Narrative zu entkräften, die eine negative Wahrnehmung von Migranten erzeugen. (Punkt 10)

Weiter:

Wir verpflichten uns, allen Formen der Diskriminierung entgegenzutreten und rassistischen, rassisch diskriminierenden, gewalttätigen und fremdenfeindlichen Äußerungen und Handlungen sowie Intoleranz gegen Migranten zu verurteilen und ihnen entgegenzutreten. (Punkt 33)

Kampf gegen Rassismus klingt erst einmal gut, allerdings muss man nach der Lektüre dieser Punkte zum Schluss kommen, dass es nach Ansicht der UN und der Unterzeichnerstaaten keine legitime und gerechtfertigte Kritik an Migration geben kann. Kritiker sind entweder Rassisten oder von Rassisten Verführte.

In dem Abkommen verpflichten sich die Staaten ausdrücklich, "Wege für reguläre Arbeitsmigration so anzupassen, dass Arbeitsmobilität gefördert wird". Arbeitsmigration wird als vorteilhaft für die Zielländer wie auch für die Herkunftsländer dargestellt, erstere profitierten von den zusätzlichen Arbeitskräften, letztere von den Überweisungen der Migranten in die Heimat.

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Diese Darstellung ist mindestens einseitig. Man kann genauso gut argumentieren, dass die bereits vorhandenen Arbeitskräfte nicht profitieren, wenn durch billige Konkurrenz die Löhne unter Druck geraten, und dass die Heimatländer der Migranten diese gut gebrauchen könnten und es vor allem darum gehen müsste, diesen Ländern eine akzeptable Stellung in der internationalen Wirtschaftsordnung und ein vernünftiges Entwicklungsmodell zu verschaffen.

Die deutsche Bundesregierung hat bei der Ausarbeitung dieses Abkommens eine maßgebliche Rolle gespielt. Sie hat gemeinsam mit Marokko noch bis Ende 2018 den Vorsitz im Global Forum on Migration and Development (GFMD) inne.

Wie Haering ausführt, haben aber offenbar auch nichtstaatliche Akteure bei der Formulierung des Abkommens mitgewirkt, vor allem das WEF, auf das die Punkte zur Förderung der Arbeitsmigration zurückgehen.

Die Bundesrepublik hat also gemeinsam mit 190 weiteren Staaten ein Abkommen unterzeichnet, in dem sie sich unter anderem verpflichtet, Migration so anzupassen, dass Arbeitsmobilität gefördert wird, und jeder Form einer negativen Wahrnehmung von Migration entgegenzutreten. Sollte über ein solches Abkommen, das derartige Verpflichtungen enthält, nicht wenigstens öffentlich diskutiert werden?