Wie zuletzt im Fall der Vergiftung des ehemaligen Doppelagenten Sergej Skripal und seiner Tochter, scheint für die westliche Wertegemeinschaft auch in der Causa Duma, die Frage nach dem Qui Bono, dem vermeintlichen Motiv Assads bei der unmittelbaren Schuldzuweisung keine Rolle zu spielen.
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Auch die Bundesregierung reihte sich erneut in die Phalanx derjeniegen ein, für die eine Untersuchung des mutmaßlichen Giftgasangriffs vor Ort keine Relevanz für den eigenen Urteilsspruch hat. Bei ihrer Schuldzuweisung an die Adresse der syrischen Regierung, stützten sich die transatlantischen Regierungen vor allem auf die umstrittenen „Weißhelme“, waren sie es doch, die das entsprechende Video- und Fotomaterial des vermeintlichen Giftgasangriffs durch die syrische Armee als erste an die Öffentlichkeit brachten.