Von Dmitri Medwedew
Das gewaltige geopolitische Erdbeben, das sich Anfang dieses Jahres in Caracas ereignet hat, zwingt uns dazu, die Grundlagen der Weltordnung, die vor 80 Jahren nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs geschaffen wurde, mit neuen Augen zu sehen. Dabei geht es nicht allein um die dreiste Entführung des Präsidenten des souveränen Venezuela, Nicolás Maduro, die einen absolut zügellosen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellt.
Die offene Entführung eines hochrangigen Amtsträgers ist Teil eines Plas mit einem weitreichenderen Ziel: die Vereinnahmung der westlichen Hemisphäre in exklusiven Besitz. Dabei geht es nicht nur darum, die faktische Kontrolle nach dem Prinzip "Ich tue es, weil ich es tun kann" zu erlangen, sondern auch darum, die "Errungenschaften" de jure zu sichern. Dies ist zweifellos eine zynische Herausforderung für das gesamte System der internationalen Beziehungen. Warum brauchen die USA (und das ist nicht Donald Trump allein) das heute?
Wie ich Anfang 2026 mehrfach betont habe, haben sich die ungewöhnlichsten, in gewisser Weise absurden Prognosen zur Entwicklung unserer Welt zu bewahrheiten begonnen. Wenden wir uns daher kurz der Konspirologie zu, nicht der seriösesten, aber wohl der exaktesten Zukunftsdoktrin der Gegenwart. Zum Beispiel der seit den 1930er-Jahren bekannten Theorie der Schaffung einer besonderen technokratischen Gesellschaftsordnung mit der Bezeichnung "Technat" (engl. The Technate) in Nordamerika. Die Macht in ihr sollte Wissenschaftlern und Ingenieuren gehören (natürlich solchen wie Elon Musk und Peter Thiel).
Die Anhänger dieser "brillanten" Idee gehen davon aus, dass der von der kreativen Schicht geschaffene intellektuelle Staat autonom vom Rest der Welt existieren und nicht nur das Gebiet der USA umfassen sollte, sondern als Ressourcenbasis auch Kanada, Mittelamerika, die Karibik, den nördlichen Teil Südamerikas, einschließlich Venezuela, Kolumbien sowie Grönland (sic!). Eine bemerkenswerte Liste, die angesichts der jüngsten "Angriffsrichtungen" des Weißen Hauses sehr aufschlussreich ist.
Aber das ist doch nur eine Verschwörungstheorie, eine von vielen, werden Sie einwenden. Nein, ganz und gar nicht! Schauen Sie sich an, was seit dem 1. Januar um uns herum geschieht. Die Verschwörung ist auf dem Vormarsch, sie wirkt.
Sie wollen andere, prosaischere Erklärungen? Bitte sehr. Der Grund liegt in der Erschöpfung der Möglichkeiten der USA als Weltmacht. Im Großen und Ganzen ist heute klar: Die Vereinigten Staaten haben eindeutig nicht mehr die zur Aufrechterhaltung der Weltherrschaft benötigte Kraft. Und einige Vertreter des Teams von Trump, die dies erkennen, arbeiten daran, ihre langfristige Politik pragmatisch an die veränderten Bedingungen anzupassen, also an den faktischen Verlust globaler Dominanz.
Aber den Prozess der Entstehung einer multipolaren Welt sehen die Strategen des Weißen Hauses seltsam verzerrt. In erster Linie wollen sie ihn als Versuch nutzen, ihren Einflussbereich im kolonialen Stil des 19. Jahrhunderts aggressiv auszuweiten. Niemand bestreitet, dass die Überseemacht gewisse Interessen und strategische Grenzen hat, die weit über ihre physischen Grenzen hinausreichen. Darüber habe ich bereits einmal geschrieben. Eine ganze Hemisphäre in in den berüchtigten "Hinterhof" mit Black Jack, Prostituierten und anderen Vergnügungen zu verwandeln, ist aber eine ziemlich gefährliche Sache, zumal die Folgen schwer abzuschätzen sind. Und zwar aus folgenden Gründen.
Selbst wenn diese lächerlichen historischen Hypothesen eines "Technats" die Motive für die obsessiven Ansprüche der neu entstandenen "Donroe-Doktrin" in der westlichen Hemisphäre erklären, geben sie doch keinen Aufschluss über den rechtlichen Rahmen, der für die geopolitische "Umgestaltung" einer ganzen Makroregion genutzt werden soll. Es gibt ihn einfach nicht. Alles, was geschieht, ist eine grobe Missachtung der Grundsätze des Völkerrechts. Nicht umsonst hat Trump, unsere sanсta simplicitas (heilige Einfachheit – Anm. d. Red.) des 21. Jahrhunderts, offen erklärt, dass die Grenze der Befugnisse der USA auf der Weltbühne "seine eigene Moral" und nicht das Völkerrecht sei.
Vor diesem Hintergrund werden jenseits des Ozeans im Stil der klassischen Westernfilme der 1930er-Jahre immer lauter die Worte über die Vorherrschaft des Stärkeren (might is right, jus fortioris) laut. Das entspricht der Ablehnung jeden Dialogs auf der Grundlage gemeinsamer Werte, einer vernünftigen Regulierung der eigenen Bedürfnisse und einer bewussten Selbstkontrolle des Verhaltens. Aber haben die Vereinigten Staaten selbst jemals anders gehandelt?
Das Problem ist nicht, dass bestimmte Normen und Grundsätze des Völkerrechts durch andere ersetzt werden. Viel gefährlicher ist das Rechtsvakuum, das durch drastische und ungerechtfertigte Schritte entsteht und mit der Aushöhlung des Grundprinzips der Rechtssicherheit und Rechtskontinuität einhergeht. Die chaotische Füllung einer solchen Lücke birgt die Gefahr der vollständigen Aushöhlung der allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts und einer Rückkehr zu überholten Vorstellungen der Rechtfertigung von Gewaltanwendung. So gab bis zur Entstehung der heutigen Rechtsordnung nach dem Zweiten Weltkrieg (trotz aller Versuche, die entsprechenden Fragen im Rahmen des Völkerbundes nach dem Ersten Weltkrieg zu regeln) das Prinzip jus ad bellum (Recht auf Krieg) jedem souveränen Staat stillschweigend jederzeit und aus jedem Grund die Möglichkeit, zu militärischen Mitteln zu greifen.
Will das Weiße Haus der Welt wirklich vorschlagen, in die Vergangenheit zurückzukehren? Um Missverständnisse zu vermeiden, möchte ich gleich vorwegnehmen: Washingtons Hinweis darauf, dass "andere das heute auch so machen" (eine Anspielung auf Russlands Entscheidung, eine militärische Sonderoperation durchzuführen), zieht aus verständlichen Gründen nicht. Im Rahmen der militärischen Sonderoperation verteidigt unser Land seine eigenen Bürger, seine Landsleute auf seinem historischen Territorium, vor Repressionen durch einen Nachbarstaat, dessen Legitimität höchst zweifelhaft ist. Dabei haben diese Bürger in einem rechtmäßig durchgeführten Referendum beschlossen, ihre von der Ukraine im Rahmen von Artikel 1 der Charta der Vereinten Nationen abgetrennten Gebiete in die Russische Föderation zu integrieren, was in unserer Verfassung verankert wurde. Die Sonderoperation ist ihrem Wesen nach kein Kolonialkrieg, sondern ein Akt der Selbstverteidigung. Die soziale Zusammensetzung der Teilnehmer an diesem Konflikt lässt ihn leider nur als eine verwandelte Form des Bürgerkriegs charakterisieren, der durch die ungeschickte Auflösung der Sowjetunion ausgelöst wurde. Keiner dieser Merkmale trifft auf die militärischen Aktivitäten Washingtons in Venezuela, im Iran oder – wahrscheinlich bevorstehend – in Grönland zu.
So sehr die derzeitige US-Regierung auch über ihre mangelnde Bereitschaft zur Einhaltung des Völkerrechts schwadroniert, sollte man solche Äußerungen nicht wörtlich nehmen. Wie man heute zu sagen pflegt, handelt es sich dabei lediglich um eine bewusste Herbeiführung von kontrolliertem Chaos in den internationalen Beziehungen, um das eine oder andere Problem schnell zugunsten der USA zu lösen. Oder, wie die Angelsachsen selbst sagen, um wishful thinking – den Wunsch, dass die Weltgemeinschaft die übertriebene Lobpreisung der eigenen Kräfte und Fähigkeiten für bare Münze nimmt. Die derzeitige US-Regierung tut dies häufig und mit Vergnügen.
Nun ein wenig langweilige juristische Materien. Selbst die repressivsten Regime der Vergangenheit versuchten stets, ihren Handlungen zumindest den Anschein der Rechtmäßigkeit zu verleihen, indem sie komplexe, wenn auch letztlich aus juristischer Sicht weit hergeholte Argumente vorbrachten. So rechtfertigte Nazideutschland die Remilitarisierung des Rheinlandes im Jahr 1936 mit der Verletzung der Verträge von Versailles und Locarno durch andere Länder. Die Apartheid-Regierung Südafrikas führte militärische Überfälle auf Nachbarländer durch und unterstützte dortige Rebellenbewegungen, wobei sie die Nichtbeachtung von UN-Resolutionen (z. B. hinsichtlich der Gewährung der nationalen Unabhängigkeit Namibias) mit der Notwendigkeit begründete, dem Einfluss der UdSSR und Kubas entgegenzuwirken. Als sie den Krieg gegen den Iran begannen, versuchten die irakischen Behörden, sich auf den Grundsatz des Kampfes gegen "ungleiche Verträge" zu berufen, wobei sie das für sie ungünstige Abkommen von Algier aus dem Jahr 1975 im Sinn hatten, das die Grenze zwischen den beiden Ländern entlang des Flusses Schatt al-Arab festlegte.
Die rechtliche Einrahmung des venezolanischen Abenteuers fällt Washington indes bislang äßerst schwer.
Erstens hatten die USA keinen Grund, militärische Gewalt (gegen Venezuela) zur Selbstverteidigung einzusetzen. In diesem Zusammenhang erscheint der Verweis der US-Behörden und Experten auf Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen unhaltbar, der das unveräußerliche Recht auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung im Falle eines bewaffneten Angriffs anerkennt. Es gibt einfach keine allgemein anerkannten, zuverlässig bestätigten Fakten, die darauf hindeuten, dass Venezuela eine vorsätzliche Aggression gegen das Hoheitsgebiet der USA vorbereitet hätte. Ebenso wenig gab es eine Situation, in der ein Staat das Recht hätte, gegen einen "unmittelbar drohenden" Angriff oder zur Verteidigung seiner Bürger, die in anderen Staaten in Gefahr sind, Selbstverteidigung zu betreiben.
Bezeichnenderweise hat selbst in den angelsächsischen Mainstream-Medien kein einziger renommierter Völkerrechtler versucht, Washington zu rechtfertigen. Im Gegenteil, alle haben die US-Behörden einstimmig scharf des Verstoßes gegen die Charta der Vereinten Nationen, der Verletzung der Souveränität und illegaler Anwendung von Gewalt gegen ein anderes Land beschuldigt.
Zweitens haben die Vereinigten Staaten von Amerika auch gegen die Grundsätze der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit (Proportionalität) verstoßen, beides zentrale Elemente des Rechts eines Staates auf Selbstverteidigung und in maßgeblichen Rechtsquellen verankert, darunter in der Resolution des renommierten Instituts für Völkerrecht aus dem Jahr 2007 "Aktuelle Probleme der Anwendung von Waffengewalt im Völkerrecht".
Drittens wurde der transnationale Drogenhandel im Völkerrecht nie als Merkmal eines bewaffneten Angriffs angesehen. Dementsprechend gibt keine der Maduro und seiner Ehefrau Cilia Flores vorgeworfenen rechtswidrigen Handlungen – die Organisation einer "narkoterroristischen Verschwörung", Verschwörung zum Zweck des Kokainschmuggels in die USA, illegale Lagerung und Verwendung von Waffen und Sprengkörpern zur Sicherung der Aktivitäten von Drogenkartellen – Washington das Recht auf präventive Gewaltanwendung gegen einen bevorstehenden Angriff eines mutmaßlichen Feindes im Sinne von Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen.
Es ist eher anzunehmen, dass die für die Charakterisierung solcher Aktivitäten wie Angriffe auf die USA erforderlichen Kausalzusammenhänge auf einer Vielzahl von Unklarheiten und faktischen Annahmen beruhen werden, die unbewiesen bleiben oder in hohem Maße verfälscht sind. Darüber hinaus spricht auch die Entscheidung des Berufungsgerichts im Fall "Norex Petroleum gegen Access Industries" aus dem Jahr 2010 gegen die Rechtmäßigkeit eines Angriffs auf Venezuela, wonach das Bundesgesetz über organisierte Kriminalität nicht über die Grenzen der Vereinigten Staaten hinaus gilt.
Hinweis: Teil 2 erscheint am Sonntag.
Übersetzt aus dem Russischen. Der Artikel ist am 5. Februar 2026 auf ria.ru erschienen.
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