Annexion der Westsahara durch Marokko: EU plant mit Anerkennung Bruch des Völkerrechts

Marokko hat nach dem Abzug der spanischen Kolonialherren die Westsahara de facto annektiert. Die UNO verlangt ein Referendum, um den Status des Gebiets zu klären. Die EU jedoch unterstützt den Plan Marokkos, sich das Gebiet ohne Referendum anzueignen. Ein klarer Bruch des Völkerrechts.

Die EU legt die "regelbasierte Ordnung" nach Gutdünken aus. Das Völkerrecht interessiert Brüssel nur dann, wenn es zur politischen Agenda passt. Jüngstes Beispiel ist der Umgang mit Marokko und der von Marokko annektierten Westsahara.

Die EU steht erneut vor einer außenpolitischen Zäsur: Mit ihrer angekündigten Unterstützung des von Marokko vorgelegten Autonomieplans für die Westsahara untergräbt die EU verbindliche UN-Resolutionen und legitimiert de facto die Annexion des seit Jahrzehnten umstrittenen Territoriums durch Marokko.

Beim jüngsten Assoziierungsrat zwischen der EU und Marokko signalisierte die EU-Kommission Bereitschaft, künftige Verhandlungen auf Basis des marokkanischen Vorschlags aktiv zu begleiten, berichtet der außenpolitische Blog German-Foreign-Policy.

Kritiker sehen darin einen Bruch mit völkerrechtlichen Normen: Die Westsahara gilt nach UN-Definition noch immer als "Hoheitsgebiet ohne Selbstregierung", dem ein unveräußerliches Recht auf Entkolonialisierung und Selbstbestimmung zusteht. Der Internationale Gerichtshof und mehr als hundert UN-Resolutionen hatten diesen Status mehrfach bestätigt – doch der von der EU unterstützte Autonomieplan würde faktisch eine marokkanische Kontrolle festschreiben.

Marokko hatte das Territorium nach dem Rückzug Spaniens 1976 militärisch besetzt und kontrolliert heute rund drei Viertel des Landes. Teile der sahrauischen Bevölkerung leben seit Jahrzehnten in Flüchtlingslagern in Algerien, politische Verhandlungen über einen unabhängigen Staat kamen kaum voran.

Die EU-Justiz hatte wiederholt klargestellt, dass Handelsabkommen mit Marokko, die die Westsahara betreffen, ohne Zustimmung der rechtmäßigen Vertreter der Westsahara völkerrechtswidrig sind. So entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2024, dass entsprechende Vereinbarungen keine Rechtsgrundlage für die besetzten Gebiete bieten, weil Marokko dort keine souveräne Macht sei. Dennoch setzte Brüssel neue Abkommen kurzerhand in Kraft und umging damit parlamentarische Mitspracherechte und das Urteil des EuGH.

Angetrieben wird die aktuelle Wende auch von internationalen Partnern: Die US-Regierung unter Trump hat den marokkanischen Plan im UN-Sicherheitsrat zu einer "möglichen Lösung" erklärt, während Frankreich, Großbritannien und Spanien ebenfalls Wohlwollen signalisierten. Eine umfassende Volksbefragung der Sahrauis, die bis heute als Voraussetzung für Selbstbestimmung gilt, ist nicht mehr vorgesehen.

EU-Diplomaten warnen, diese Politik könne langfristige Folgen haben – nicht nur für die Sahrauis, sondern auch für die Glaubwürdigkeit Brüssels in anderen Konflikten. Wer heute eine faktische Annexion der Westsahara anerkenne, habe künftig kaum Argumente dagegen, wenn andere Staaten territoriale Ansprüche durchsetzen, wie etwa Russland auf der Krim, so ein oft zitierter Vergleich. Unerwähnt bleibt dabei, dass sich die Krim aufgrund eines Referendums abgespalten hat. Den Bewohnern der Westsahara will die EU dieses Recht auf Selbstbestimmung ebenso verwehren wie den Bewohnern der Krim. Die EU erkennt das Krim-Referendum nicht an.

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