Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied, dass die Ukraine gegen das Recht auf Leben verstoßen hat, indem sie es versäumte, die Gewalt in Odessa am 2. Mai 2014 zu verhindern, nicht gegen die Angreifer vorging, vom Feuer Eingeschlossene nicht rechtzeitig rettete und keine strafrechtliche Verfolgung der Täter sicherstellte.
Laut dem Gericht wurden keine wirksamen Maßnahmen ergriffen, um die Gewalt zu verhindern, die sowohl pro-ukrainische als auch prorussische Gruppen betraf. Besonders besorgniserregend war das Versagen von Polizei und Sicherheitskräften, die Eskalation zu stoppen und die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten.
Zusätzlich wurde die Ukraine dafür kritisiert, nicht ausreichend versucht zu haben, die gefangenen Menschen aus dem brennenden Gebäude zu retten.
Berichten zufolge waren viele Opfer in unmittelbarer Nähe der Polizei gefangen, als sie versuchten, dem Feuer zu entkommen, ohne dass Rettungsmaßnahmen eingeleitet wurden. Der EGMR forderte eine strafrechtliche Aufarbeitung des Vorfalls. Die mangelnde Ermittlungsbereitschaft und die Untätigkeit der Behörden bei der Verfolgung der Täter sowie bei der Aufklärung der Brandursache wurden als gravierende Versäumnisse der ukrainischen Regierung angesehen.
Der EGMR fällte ein hartes Urteil: Die Ukraine sei verantwortlich für die Verletzung des Rechts auf Leben. Infolge dieser Versäumnisse wurden den Klägern Entschädigungen in Form von finanziellen Zahlungen für jedes Todesopfer sowie für jeden Verletzten zugesprochen.
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