Das Internationale Handelsgericht der Industrie- und Handelskammer der Russischen Föderation hat entschieden, von Till Lindemann, dem Sänger der Band Rammstein, mehr als 635.000 Euro für ein abgesagtes Konzert in Twer zurückzufordern. Das geht aus dem Dokument des Urteils hervor, der TASS vorliegt:
"Es wird entschieden, von Till Lindemann den unrechtmäßig erworbenen Gewinn in Höhe von 635.400 Euro im Interesse der Firma 'Prime Marketing' sowie Zinsen für die Nutzung fremder Gelder in Höhe von 2.924 Euro für den Zeitraum vom 31. August 2021 bis zum 27. April 2022 einzuziehen."
Darüber hinaus wurde entschieden, dass Zinsen für die Inanspruchnahme von Fremdmitteln für den Zeitraum vom 28. April 2022 bis zur tatsächlichen Begleichung der Schuld in Höhe des Leitzinssatzes der Bank von Russland an diesem Tag sowie die Kosten des Klägers für die Zahlung der Registrierungs- und Schiedsgerichtsgebühren in Höhe von 32.562 US-Dollar eingefordert werden.
Dem Urteil zufolge hatte die Firma Prime Marketing mit dem Musiker einen Vertrag geschlossen, in dem dieser sich verpflichtete, im August 2021 auf dem Festival "McLaren für das Vaterland" auf dem Gelände der Brauerei Afanasi in Twer aufzutreten. Der Auftritt sollte 70 Minuten dauern. Lindemann sagte den Auftritt jedoch ab, ohne das Geld zurückzuzahlen.
Wie aus den Gerichtsakten hervorgeht, war dieser Fall mit einem weiteren Verfahren zwischen dem Festivalveranstalter Maxim Larin und Lindemanns Produzenten Anar Reiband verbunden. Larin wollte mit Reiband einen Vertrag über Werbedienstleistungen im Gebiet Twer abschließen.
Vor Vertragsabschluss überwies Larin 95.000 Euro auf das Konto des Produzenten, um seine Absichten zu bestätigen. Der Vertrag kam jedoch nicht zustande und der Produzent gab das Geld nicht zurück.
Larin betrachtete dies als unrechtmäßigen Gewinn und wandte sich an das Gericht. Das Stadtgericht von Konakowo im Gebiet Twer entschied zugunsten von Larin und ordnete an, 95.000 Euro von Reiband zurückzufordern. Das Oberste Gericht des Gebiets Twer bestätigte diese Entscheidung.
Waleria Rytwina, eine russische Anwältin, erklärte gegenüber TASS, dass diese Urteile wichtige Belege für die Wahrung des Prinzips der Unparteilichkeit der Justiz seien:
"Trotz der Beteiligung ausländischer Vertragspartner an den Gerichtsverfahren treffen die russischen Gerichte ihre Entscheidungen völlig unabhängig von der politischen Situation und begründen ihre Urteile ausschließlich auf der Grundlage des Gesetzes. In diesem Fall wurde die Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen festgestellt, weshalb das Gericht zugunsten des russischen Unternehmers entschied."
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