Deutschland unterstützt weiterhin Israels Genozid – Südafrika legt neue Beweise vor

Im Verfahren gegen Israel wegen Völkermordes hat Südafrika weitere Beweise vorgelegt. Deutschland hat versucht, Einfluss zu nehmen, und von der Ausstellung eines Haftbefehls gegen Benjamin Netanjahu "abgeraten". Wegen Begünstigung von Genozid ist ein Verfahren auch gegen Deutschland anhängig.

Deutschland hat versucht, auf den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) Einfluss zu nehmen. Dies geht aus einem Bericht der Wochenzeitung der DKP Unsere Zeit hervor. Chefankläger Karim Khan hat auf Grundlage eines UN-Berichts Haftbefehle unter anderem gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den inzwischen abgelösten israelischen Verteidigungsminister Joaw Galant beantragt. Demnach hat die Bundesregierung versucht, auf das Gericht Einfluss zu nehmen. In einer Depesche an den Strafgerichtshof hat sie davon "abgeraten", die Haftbefehle auszustellen. Unsere Zeit berichtet weiter, Deutschland habe vorgeschlagen, stattdessen die Verfolgung eventuell begangener Straftaten allein der israelischen Justiz zu überlassen.

Beim Versuch der Bagatellisierung des israelischen Genozids an den Palästinensern handelt die Bundesregierung auch im eigenen Interesse. Deutschland wird vorgeworfen, mit Waffenlieferungen Beihilfe zum Völkermord zu leisten. Ein Eilantrag Nicaraguas auf Sofortmaßnahmen gegen Deutschland konnte zwar zunächst abgewendet werden. Deutschland hatte kurzfristig seine Waffenlieferungen an Israel deutlich reduziert, inzwischen aber wieder aufgenommen. Nicaragua strebt aber ein Hauptverfahren gegen Deutschland an. Für die Klage gegen Deutschland ist auch relevant, dass Südafrika nun neue Beweise gegen Israel vorgelegt hat.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat Israel zudem dazu verurteilt, die Besatzung der palästinensischen Gebiete sofort aufzuheben. Bei der Verabschiedung eines Resolutionsentwurfs in der UN-Generalversammlung, in dem von Israel die Umsetzung des IGH-Urteils innerhalb von zwölf Monaten gefordert wird, enthielt sich Deutschland. Das Argument Deutschlands lautet, die anberaumte Frist sei zu kurz.

Unterdessen hat Südafrika neue Beweise für den israelischen Genozid gesammelt und dem IGH vorgelegt, mit der die bereits anhängige Klage weiter untermauert werden soll. Das hat absehbar auch Auswirkungen auf die Klage Nicaraguas gegen Deutschland. Im August nahm Deutschland die Waffenlieferungen an Israel wieder voll auf. Inzwischen ist die Zahl der zivilen Opfer noch einmal deutlich gestiegen. Mit dem Verbot des Palästinenser-Hilfswerks der Vereinten Nationen (UNRWA) wird die Grundversorgung der Palästinenser von Israel unmöglich gemacht. Dadurch verschlechtert sich die Situation im Gazastreifen weiter. All die Maßnahmen richten sich gegen Zivilisten und nicht vorrangig gegen die Hamas.

Deutschland stellt das Selbstverteidigungsrecht Israels über das humanitäre Völkerrecht. So behauptet Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) regelmäßig, nicht Israel, sondern die Hamas trage die Schuld für die hohe Zahl an zivilen Opfern unter den Palästinensern. Die Hamas benutze Zivilisten als Schutzschild. Zudem vertritt die deutsche Außenministerin die Auffassung, dass zivile Einrichtungen ihren Schutzstatus verlieren können, wenn dort Mitglieder der Hamas anwesend seien. Eine entsprechende Äußerung Baerbocks stieß international auf harsche Kritik. Der Aufforderung, ihre Behauptung zu belegen, kam die Außenministerin bisher nicht nach.

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