NS-Raubkunst: FBI gibt Monet-Gemälde 80 Jahre später an Erben der jüdischen Besitzer zurück

Das FBI hat ein von den Nazis gestohlenes Werk von Claude Monet an die Erben der ursprünglichen Besitzer zurückgegeben. Das beschlagnahmte Gemälde war im Jahr 1941 versteigert worden und dann erst 80 Jahre später in den USA in einer Privatsammlung aufgetaucht.

Das FBI hat ein Gemälde von Claude Monet, das 1940 von den Nazis gestohlen wurde, an die Erben der ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben, wie die Nachrichtenagentur Reuters mitteilt.

Im Jahr 1940 beschlagnahmten die Nationalsozialisten ein Pastell von Claude Monet und sieben weitere Kunstwerke im Besitz von Adalbert und Hilda Parlagi, einem jüdischen Ehepaar. Nach dem Anschluss Österreichs musste das Paar aus seiner Wiener Wohnung fliehen.

Am Mittwoch, mehr als 80 Jahre später, wurde das Werk an die Enkelinnen der Parlagis, Helen Lowe und Francoise Parlagi, übergeben, nachdem das FBI und eine in Großbritannien ansässige Organisation es in den USA gefunden hatten. "Es ist ein Akt der Gerechtigkeit, es zurückzubekommen", sagte Anne Webber, die Co-Vorsitzende der Commission for Looted Art in Europe (Kommission für Raubkunst in Europa). Seit 2014 hatte diese Organisation die Erben der Parlagi-Familie bei der Suche nach dem verschwundenen Kunstwerk unterstützt. 

Das Pastell mit dem Titel "Bord de Mer", geschaffen im Jahr 1865, zeigt eine Szene an der französischen Küste in der Normandie.

Die Familie hatte das Gemälde zusammen mit dem Rest ihres Besitzes in einem Lagerhaus verwahrt. Im Jahr 1940 beschlagnahmten die Nazis ihr Eigentum und das Monet-Pastell wurde ein Jahr später versteigert.

2021 startete das FBI seine Ermittlungen, nachdem die Kommission herausgefunden hatte, dass ein Kunsthändler aus New Orleans das Gemälde 2017 erworben und 2019 an private Sammler verkauft hatte.

Die Eigentümer des Werkes – Bridget Vita und ihr verstorbener Ehemann Kevin Schlamp – hätten demnach nicht gewusst, dass das Gemälde von den Nazis gestohlen wurde. Bridget Vita habe es freiwillig an die Erben der Parlagi-Familie zurückgegeben.

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