Kiew hat das Nachsehen: Mexiko wird IStGH-Haftbefehl gegen Putin nicht umsetzen

Russlands Präsident Wladimir Putin wird zur Amtseinführung von Mexikos neuer Staatschefin eingeladen. Kiew bittet Mexiko, den IStGH-Haftbefehl umzusetzen, wenn Putin kommt. Der amtierende Präsident Andrés Manuel López Obrador lehnt die Bitte ab.

Mexiko wird den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin nicht umsetzen. Dies hat das amtierende Staatsoberhaupt Andrés Manuel López Obrador erklärt. Sollte Putin wirklich im kommenden Herbst nach Mexiko reisen, um an der Vereidigung der neu gewählten Präsidentin Claudia Sheinbaum teilzunehmen, könnten die örtlichen Behörden nichts machen. Es sei nicht Sache des Landes, dies zu entscheiden, zitierte Reuters López Obrador.

Zuvor hatte die Zeitung Iswestija berichtet, dass Putin zur Amtseinführung Sheinbaums am 1. Oktober eingeladen worden war. Nach Angaben der mexikanischen Botschaft in Moskau wollte Putin später entscheiden, ob er selbst die Zeremonie besuchen oder einen hochrangigen Beamten entsenden werde.

Die Botschaft der Ukraine in Mexiko reagierte auf den Bericht mit der Erinnerung, dass der IStGH einen Haftbefehl gegen Putin verhängt habe, und bat Mexiko um eine Festnahme des russischen Staatschefs, wenn er im lateinamerikanischen Land eintreffen sollte. In einer Erklärung der Botschaft hieß es:

"Wir sind uns sicher, dass die mexikanische Regierung dem internationalen Haftbefehl nachkommt, indem sie die oben genannte Person an die UN-Justizbehörde in Den Haag ausliefert." 

Bisher bezog Mexiko eine neutrale Position im Ukraine-Konflikt. López Obrador kritisierte auch die US-Hilfen an Kiew und die Sanktionen gegen Russland. Seine Nachfolgerin Sheinbaum wird diese Politik wohl fortsetzen.  

Der IStGH hatte im vergangenen Jahr einen Haftbefehl gegen Putin erlassen, wobei dem Präsidenten die "zwangsweise Umsiedlung der Bevölkerung" vorgeworfen worden war. Mexiko gehört zu den 124 Staaten, die die Gerichtsbarkeit des in Den Haag ansässigen Gerichts anerkennen.

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