Die Tagesschau des "Ersten Deutschen Fernsehens" (ARD) berichtet am Freitagabend, ein deutscher Staatsangehöriger sei in Weißrussland zum Tode verurteilt worden. Das Urteil soll bereits Ende Juni gesprochen worden sein, das Auswärtige Amt habe Kenntnis davon.
Auf Anfrage des Teams von tagesschau.de habe das Auswärtige Amt geantwortet:
"Das Auswärtige Amt und die Botschaft in Minsk betreuen den Betroffenen konsularisch und setzen sich intensiv gegenüber den belarussischen Behörden für ihn ein."
Zuvor hatte es im Laufe des Tages entsprechende Berichte mit sehr knapp gehaltenen Angaben in oppositionellen Medien Weißrusslands gegeben, die allerdings nicht verifiziert werden konnten. In diesen Berichten hieß es unter anderem, der 30-jährige Deutsche sei wegen terroristischer Aktivitäten und Anschlägen auf Verkehrsinfrastruktur angeklagt gewesen. Außerdem werden weitere Strafnormen aufgeführt, die jedoch für sich genommen auch in der Theorie kein Todesurteil nach sich ziehen können.
Die Höchststrafe gibt es nach weißrussischen Strafgesetzen nur, wenn Tote verschuldet wurden oder (im Falle des Terrorismus) eine organisierte Gruppe handelte.
Offizielle Verlautbarungen aus Minsk zu dem Fall gibt es zur Stunde nicht. Weißrussland ist derzeit das einzige europäische Land, das Todesurteile verhängt und vollstreckt.
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