US-Botschaft in Kiew gibt neue Reisewarnung für die Ukraine aus

Die US-amerikanische Botschaft reagiert auf die Änderungen, die das Mobilisierungsgesetz der Ukraine mit sich gebracht hat, und warnt nun alle männlichen US-Amerikaner, die eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzen, die Ukraine überhaupt noch zu betreten.

Die US-Botschaft in Kiew warnt seit 04.06. alle US-Staatsbürger, die zusätzlich die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen, vor Reisen in die Ukraine.

"Die US-Botschaft erkennt, dass seit dem 1. Juni die Ukraine eine Ausnahme für 'auswärtigen Wohnsitz' gestrichen hat, die es zuvor ukrainischen Männern im Alter von 18 bis 60 erlaubte, das Land zu verlassen. Nach dieser Änderung könnten US-Bürger mit doppelter Staatsangehörigkeit, auch solche, die in den Vereinigten Staaten leben, nicht mehr imstande sein, das Land zu verlassen."

Das ukrainische Recht, so die Botschaft weiter, kenne keine doppelte Staatsangehörigkeit, daher werde jeder Inhaber eines ukrainischen Passes als Ukrainer behandelt. Bis einschließlich Ende Mai konnten jedoch jene, die einen US-Wohnsitz registrierten, dennoch ein- und ausreisen.

"Wenn Sie in der Ukraine sind und das Land nicht verlassen können, suchen Sie Schutz und befolgen Sie alle lokalen Vorschriften. Wenn Sie derzeit nicht in der Ukraine sind, raten wir allen männlichen US-Bürgern zwischen 18 und 60, die zusätzlich eine ukrainische Staatsangehörigkeit oder einen Anspruch auf eine ukrainische Staatsangehörigkeit haben, und die nicht unbegrenzt in der Ukraine bleiben wollen, von allen Reisen in die Ukraine ab. Es besteht ein extrem hohes Risiko, dass Ihnen nicht erlaubt wird, auszureisen, auch nicht mit einem Pass der Vereinigten Staaten."

Die Formulierung "unbegrenzt in der Ukraine bleiben" dürfte ihren Ursprung in der Kenntnis der wahren Höhe der Verluste der ukrainischen Armee haben. Eine derart deutliche Reisewarnung ist ausgesprochen ungewöhnlich.

Andere Botschaften westlicher Länder, in denen es eine ganze Reihe möglicher Betroffener geben dürfte, haben bisher nicht nachgezogen. Dabei legt die Formulierung "Anspruch auf eine ukrainische Staatsangehörigkeit" nahe, dass beispielsweise auch deutsche Staatsangehörige betroffen sein könnten, die nur ukrainische Vorfahren, aber sich selbst nie um die Erlangung der Staatsangehörigkeit bemüht haben. Auf den Webseiten der kanadischen wie der bundesdeutschen Botschaft sucht man entsprechende Warnungen vergeblich.

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