Am Montag hat der ehemalige Marinesoldat und UN-Waffeninspektor Scott Ritter gegenüber Medien mitgeteilt, dass er daran gehindert wurde, nach Russland zu fliegen. Sein Reisepass sei "auf Anordnung des US-Außenministeriums" beschlagnahmt worden, erklärte er. Ritter wollte am Internationalen Wirtschaftsforum in Sankt Petersburg (SPIEF) teilnehmen. Gegenüber der russischen Nachrichtenagentur RIA Nowosti sagte er, dass die Entscheidung der US-Behörden eindeutig illegal sei und seine verfassungsmäßigen Rechte verletze. Hierbei führte der Ex-US-Offizier aus:
"Ich weiß, dass sie Angst haben. Aber ich werde weiterhin versuchen, nach Russland zu reisen, weil ich glaube, dass es wichtig ist, nach Russland zu reisen, um an der Förderung besserer Beziehungen zwischen unseren Ländern mitzuwirken."
Ferner gab Ritter an, Daten sammeln zu wollen, um die Entscheidung der US-Behörden anzufechten, möglicherweise vor Gericht. Allerdings bezweifelte er, dass er dies frühzeitig genug werde umsetzen können, um doch noch an der Großveranstaltung in Sankt Petersburg teilzunehmen.
Inzwischen reagierte die Sprecherin des russischen Außenministeriums Maria Sacharowa auf den Vorfall. Hierzu schrieb sie auf Telegram mit Blick auf die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika:
"Erfolgte dies gemäß dem ersten Verfassungszusatz oder dem vierten Verfassungszusatz?"
Der erste Zusatz zur US-Verfassung garantiert den US-Bürgern Religions- und Redefreiheit. Der vierte Zusatzartikel zur Verfassung dient als Rechtsgrundlage für Beschlagnahmen durch Strafverfolgungsbehörden. Er schützt Einzelpersonen vor unangemessenen Durchsuchungen und Beschlagnahmen und stellt sicher, dass die Privatsphäre und die Eigentumsrechte der Bürger gewahrt bleiben.
Laut Ritter sollte auch der frühere US-Richter Andrew Napolitano, Buchautor und Moderator des Youtube-Podcasts Judging Freedom, mit ihm zum SPIEF reisen. Allerdings durfte auch Napolitano die USA nicht verlassen.
Das Sankt Petersburger Internationale Wirtschaftsforum (SPIEF) findet vom 5. bis 8. Juni 2024 statt.
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