Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mit Sitz in Den Haag hat am Dienstag Haftbefehle gegen den Generalleutnant Sergei Kobylasch und den Admiral Wiktor Sokolow erlassen. Den beiden hochrangigen russischen Militärs wird vorgeworfen, im Ukraine-Konflikt Kriegsverbrechen begangen zu haben.
Die beiden hohen Offiziere, die als Befehlshaber der russischen Langstreckenluftstreitkräfte bzw. der Schwarzmeerflotte dienen, werden beschuldigt, "Kriegsverbrechen der Führung von Angriffen auf zivile Objekte" befehligt, "übermäßige zufällige Schäden an Zivilisten" verursacht sowie "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" begangen zu haben, teilt der IStGH in einer Pressemitteilung mit.
Die vorgeworfenen angeblichen Verbrechen sollen während einer Kampagne von Raketenangriffen "gegen die ukrainische elektrische Infrastruktur von mindestens 10. Oktober 2022 bis mindestens 9. März 2023" stattgefunden haben, urteilt der Gerichtshof.
Die Vorverfahrenskammer dieses IStGH, dessen Zuständigkeit Russland nicht anerkennt, erließ bekanntlich bereits am 17. März 2023 einen "Haftbefehl" gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und gegen die russische Präsidialkommissarin für Kinderrechte Marija Lwowa-Belowa. Der IStGH wirft darin den russischen Politikern unter anderem die angebliche "Deportation" von Kindern vor, die die russischen Behörden tatsächlich vor dem ukrainischen Beschuss gerettet und aus dem Kriegsgebiet in sichere Gebiete gebracht hatten. Wie Dmitri Peskow als Sprecher des russischen Präsidenten erklärte, ist es inakzeptabel, dass der IStGH die Frage der "Verhaftung" des russischen Präsidenten aufgeworfen hat, Moskau erkenne die Zuständigkeit des IStGH nicht an, und alle Entscheidungen des IStGH sind rechtlich nichtig.
Die Zuständigkeit des IStGH wird weltweit von Ländern, in denen mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung lebt, nicht anerkannt. Dazu gehören neben Russland unter anderem auch Aserbaidschan, Belarus, Ägypten, Indien, Indonesien, Iran, Kasachstan, China, Saudi-Arabien, die Vereinigten Staaten von Amerika sowie die Türkei.
Im Mai erhob das russische Innenministerium Anklage in Abwesenheit gegen den IStGH-Ankläger Khan Karim Asad Ahmad und den IStGH-Richter Rosario Salvatore Aitala, die zur Fahndung ausgeschrieben sind. Im Juli erklärte die Agentur eine weitere IStGH-Richterin, die japanische Juristin Tomoko Akane, als zur Fahndung ausgeschrieben, wie aus der Datenbank der russischen Agentur hervorgeht. Nach Angaben des Ermittlungsausschusses der Russischen Föderation war Akane eine der Juristen am IStGH, die "rechtswidrige Entscheidungen über die Verhaftung" von Putin und Lwowa-Belowa getroffen hatten.
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