Die Premierministerin Estlands, Kaja Kallas, könnte durchaus an Russland ausgeliefert werden, falls sie ins Ausland reist. Dies hat der Generalstaatsanwalt des baltischen Landes, Andres Parmas, in einem Interview mit dem Nachrichtenportal Delfi erklärt. Der Beamte kommentierte damit den Haftbefehl gegen die Regierungschefin, den das russische Innenministerium vor Kurzem erlassen hatte.
Parmas betonte, dass die Sicherheit der Premierministerin vom internationalen diplomatischen Recht gewährleistet werde. Dennoch könne Tallinn nicht erwarten oder fordern, dass Drittländer diese Regeln einhielten. Wenn ein Land auf seine Verpflichtungen verzichte und auf ein mit Russland abgeschlossenes Auslieferungsabkommen verweise, sei Estland nicht in der Lage, etwas dagegen zu tun. Das Risiko würde zudem noch einmal deutlich steigen, wenn Kallas den Posten der Regierungschefin verlassen und als Privatperson ins Ausland reisen würde.
Die Fahndung nach Kallas hat der Generalstaatsanwalt als eklatanten politischen Angriff und eine Einmischung in die Souveränität eines anderen Landes bezeichnet. Der Außenminister Estlands, Margus Tsahkna, erklärte bei einer Pressekonferenz am Donnerstag, dass die Ausschreibung der Premierministerin zur Fahndung eine ernste Angelegenheit sei. Kallas selbst zeigte sich indes wenig beeindruckt von der Nachricht. In einem Statement auf der Regierungswebseite erklärte sie, dass es sich um eine bekannte Einschüchterungstaktik seitens Russlands handele. Estland und seine Regierungschefin würden trotz allem weiterhin die Ukraine unterstützen, die europäische Verteidigung stärken und gegen die russische Propaganda kämpfen.
Dass das Innenministerium in Moskau Kallas zur Fahndung ausgeschrieben hatte, wurde am Dienstag bekannt. Die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, erklärte diesbezüglich, man müsse für Verbrechen gegen das Gedenken an die Befreier der Welt von Nazismus und Faschismus zur Rechenschaft gezogen werden. Seitens der Medien hieß es, dass nach Kallas und mehreren weiteren EU-Beamten wegen der Beschädigung, Schändung oder Zerstörung sowjetischer Denkmäler gefahndet werde.
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