Der Internationale Gerichtshof (höchstes Gericht der Vereinten Nationen) hat am Mittwoch in Den Haag seine Entscheidung im Verfahren der Ukraine gegen die Russische Föderation verkündet. Die Richter erklärten den größten Teil der Anschuldigungen, die die Ukraine im Zusammenhang mit der russischen Verwaltung der Krim und der Behandlung der dort und in anderen früher ukrainischen Gebieten lebenden Ukrainern und Tataren gegen Russland erhoben hatte, für unbegründet.
Nach Auffassung des Gerichts konnte die Ukraine weder die angebliche Diskriminierung von Krimtataren und ethnischen Ukrainern, noch den Vorwurf, Russland finanziere terroristische Aktivitäten, beweisen. Lediglich den Vorwurf, Russland habe nicht genug zur Aufklärung angeblicher privater Finanzierung einiger von Kiew behaupteter Taten von Amtsträgern und des Militärs der Volksrepubliken Donezk und Lugansk getan, ließ das Gericht gelten. Es stellte aber zuvor klar, es verfüge nicht über ausreichende Beweise, um die Volksrepubliken Donezk und Lugansk als "terroristisch" einzustufen, und umging die Beantwortung dieser Frage in seiner Entscheidung.
In dem anderen Punkt, in dem es gegen Russland entschied, zeigte sich der Internationale Gerichtshof besorgt über den Rückgang der Zahl auf Ukrainisch unterrichteter Schüler auf der Halbinsel Krim. Er urteilte, Russland habe nicht genug dafür unternommen, um die Zahl der auf ukrainisch unterrichteten Schüler auf einem höheren Niveau zu halten, und damit seine völkervertraglich übernommene Verpflichtung verletzt. Die Mehrheit der Richter erkannte zugleich an, dass Russland die Möglichkeit des Unterrichts auf Ukrainisch vorhält und insoweit seinen Pflichten nachkommt. Bezüglich des Unterrichts in der Sprache der Krimtataren wies das Gericht alle Anschuldigungen der Ukraine rundum ab: hier habe es weder in quantitativer noch in qualitativer Hinsicht eine nachteilige Entwicklung gegeben.
Die Verurteilung Russlands in den beiden genannten Punkten erfolgte mit 13 Stimmen gegen zwei, der "Freispruch" in den übrigen Punkten mit 10 zu 5. Gegen Russland votierten dabei Richter aus Australien, Indien, Italien, Uganda und den USA, für Russland Richter aus Brasilien, China, Deutschland, Frankreich, Japan, dem Libanon, der Slowakei, Somalia, Südafrika und der von Russland ernannte Richter Tusmuchamedow. Die Forderung der Ukraine nach Kompensationen und Schadensersatzzahlungen wiesen die Richter ab.
Die Ukraine hatte die Klage gegen Russland im Januar 2017 beim Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen eingereicht. Sie behauptete darin, dass Russlands Vorgehen im Donbass gegen das Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus und auf der Krim gegen das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung verstoße.
Russland hat wiederholt erklärt, dass es die Achtung der Menschenrechte in seinem gesamten Hoheitsgebiet, einschließlich der Krim, garantiert und diese Rechte schützen wird. Die russischen Behörden haben auch wiederholt erklärt, dass ukrainische Truppen und nationalistische Bataillone seit 2014 friedliche Städte im Donbass beschießen. Auf der Krim gelten drei Amtssprachen: Neben Russisch genießen auch Ukrainisch und Krimtatarisch den Rang einer Amtssprache. Den Rückgang der Zahl von Schülern, die auf Ukrainisch unterrichtet werden, führen Simferopol und Moskau auf fehlendes Interesse der Eltern zurück, ihre Kinder in ukrainischsprachigen Schulen und Klassen einzuschulen.
Andererseits hat die Ukraine seit 2020 jeden Schulunterricht auf Russisch, der bis dahin in vielen Landesteilen verbreitet war, abgeschafft und versucht mit zahlreichen gesetzlichen und außergesetzlichen Maßnahmen, die Nutzung der russischen Sprache, die für viele Millionen Ukrainer und die russische Minderheit im Land die Muttersprache ist, einzuschränken.
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