Der Internationale Sportgerichtshof(CAS) hat die russische Eiskunstläuferin Kamila Walijewa wegen eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Bestimmungen für vier Jahre disqualifiziert. Damit wird ihr die Goldmedaille für den Sieg im Mannschaftswettbewerb bei den Olympischen Spielen aberkannt.
Gemäß der CAS-Entscheidung beginnt der Zeitraum der Disqualifizierung am 25. Dezember 2021. An diesem Tag wurde bei der Eiskunstläuferin eine positive Dopingprobe auf Trimetazidin nachgewiesen. Darüber hinaus entschied der CAS, dass Kamila Walijewa alle Wettkampfergebnisse und Auszeichnungen (einschließlich aller Titel, Auszeichnungen, Medaillen, Gewinne, Preise und Gelder), die sie ab dem 25. Dezember 2021 erzielt hat, aberkannt werden.
Walijewa, damals 15 Jahre alt, trug wesentlich zum Sieg der russischen Mannschaft bei, die in Peking aufgrund der Sanktionen der Welt-Anti-Doping-Agentur als neutrale Mannschaft des Russischen Olympischen Komitees (ROC) im Eiskunstlauf-Mannschaftswettbewerb antrat und sowohl das Kurzprogramm als auch die Kür gewann. Sie wurde in der internationalen Presse als Ausnahmesportlerin gefeiert.
Während der Olympischen Spiele 2022 in Peking wurde bekannt, dass in der Probe von Kamila Walijewa, die 2021 bei den russischen Meisterschaften in Sankt Petersburg untersucht wurde, das verbotene Medikament Trimetazidin gefunden wurde. Laut dem 41-seitigen Dokument, das am 17. Februar veröffentlicht wurde, lag die Konzentration von Trimetazidin in der Probe der Sportlerin bei 2,1 Nanogramm pro Milliliter. Dabei handelt es sich um eine vernachlässigbare Menge, die Walijewas Vertreter auf eine versehentliche Einnahme der verbotenen Substanz durch die Medikamente von Walijewas Großvater zurückführen.
Kamila Walijewa plädierte auf nicht schuldig. Ihre Verteidigung behauptet, dass Trimetazidin vom Großvater der Athletin nach einer Herzoperation verwendet wurde. Walijewa selbst glaubt, dass das Medikament in ihren Körper gelangte, weil sie aus demselben Becher wie ihr Großvater trank.
Walijewas Mutter gab bei der Anhörung vor dem CAS an, dass der Großvater die Athletin regelmäßig zu den täglichen Trainingseinheiten gefahren habe und oft während der Mittagspause bei seiner Enkelin geblieben sei. Während der Anhörung wurde eine Videoaufnahme gezeigt, die nach Angaben von Walijewas Anwalt vom Großvater der Athletin gemacht worden war. Das Filmmaterial zeigt im Auto des Großvaters eine Packung mit der Aufschrift "Trimetazidin MB". Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA), die stets auf eine Bestrafung der Sportlerin pochte, und später auch der CAS, fanden diese Version jedoch nicht überzeugend.
Bei den Olympischen Spielen 2022 belegte das US-Team im Eiskunstlauf-Teamwettbewerb den zweiten Platz, gefolgt von Japan und Kanada. Zu den Richtern des CAS gehörten der US-Amerikaner Jeffrey Mishkin, der viele Jahre lang die National Basketball League (NBA) als deren Chefjustiziar vertrat, der Brite James Drake und der Franzose Mathieu Maisonneuve, der von Walijewas Seite nominiert wurde.
Die CAS-Entscheidung wurde am späten Montagnachmittag bekannt gegeben. Die berühmte russische Eiskunstlauftrainerin Tatjana Tarasowa reagierte auf die schwerwiegende Disqualifizierung bereits mit einem emotionalen Kommentar:
"Der Hass auf unser Land hat sich auf dieses Mädchen übertragen. Abschaum und Bastarde! Kamila ist ein starkes, echtes, gutes Mädchen, klug, schön und talentiert. Sie wird in unserem Land eine Arbeit finden. Ich wünsche niemandem, dass er in seinem jungen Alter eine solche Ungerechtigkeit erleben muss. Verflucht seien sie!", sagte Tarasowa gegenüber dem russischem Fachportal Sportexpress.
Die Sportanwältin Anna Antselowitsch nannte die Bestrafung Walijewas, die für sie "unerwartet" kam, "grausam". Ihr zufolge genießt die junge Sportlerin den Status einer geschützten Person, die fast nie mit einer Höchststrafe belegt werden. "Oft wird ihnen gegenüber sogar eine gewisse Milde walten lassen, da sie nicht nachweisen müssen, woher die illegale Substanz in ihrem Körper stammt. Natürlich ist dies ein sehr hartes Urteil." Es sei jedoch noch nicht endgültig. "Aus verfahrenstechnischen Gründen kann innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Ergebnisses bei einem beliebigen Schweizer Gericht Berufung eingelegt werden", so Antseliowitsch gegenüber dem Fachportal Sowsport.
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