Teile der im Ausland lebenden russischen Staatsbürger könnten die Möglichkeit einbüßen, bei den bevorstehenden russischen Präsidentschaftswahlen ihr Stimmrecht auszuüben. Laut einem Bericht der Zeitung Wedomosti werden womöglich in vielen diplomatischen Vertretungen der Russischen Föderation in sogenannten "unfreundlichen" Ländern keine Wahllokale für die dort lebenden Mitbürger eröffnet werden. Eine Quelle aus diplomatischen Kreisen sagte, dass das wohl nicht alle Konsulate betreffen wird, aber einen "bedeutender Teil". Insgesamt werden derzeit 49 Länder als unfreundlich eingestuft.
Die endgültige Entscheidung sei noch nicht gefallen, präzisierte eine anonyme Quelle. Es gebe derzeit Konsultationen zu diesem Thema. Eine andere Quelle gab an, dass die Entscheidung im Januar fallen würde. Die Gesprächspartner begründen die mögliche Maßnahme mit Sicherheitsüberlegungen und einer Reduzierung des Personals in den russischen Konsulaten.
Die reguläre Frist für die Einrichtung von Wahllokalen im Ausland endet am 24. Januar, erklärte Pawel Andrejew, ein Mitglied der Zentralen Wahlkommission. Die diesjährigen Präsidentschaftswahlen werden vom 15. bis 17. März 2024 stattfinden.
Maria Sacharowa sagte als die offizielle Vertreterin des russischen Außenministeriums, ihre Behörde prüfe die Situation: "Wir prüfen die Sicherheit in diesen Ländern, und je nach den Ergebnissen der zwischenbehördlichen Prüfung wird eine Entscheidung über die Durchführung der Wahlen im Ausland getroffen."
Die erste Liste der "unfreundlichen" Länder wurde im Mai 2021 erstellt. Die Einstufung bezieht sich auf "unfreundliche Handlungen" gegenüber dem russischen diplomatischen und konsularischen Personal. Im Juli 2022 legte die russische Regierung eine zweite, ergänzte Liste vor. Sie wurde als Antwort auf die westlichen Sanktionen verstanden und umfasst alle Staaten aus der ersten Liste (die gesamte Europäische Union, die Schweiz, die USA, Kanada, Australien, Neuseeland) sowie die Ukraine, Kanada, Japan und Großbritannien.
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