Mitte November fand in Brüssel das Tribunal gegen die USA aufgrund der seit Jahrzehnten gegen internationalen Protest aufrechterhaltenen umfassenden Blockade Kubas statt. Das Tribunal wurde von Vertretern der Zivilgesellschaft, von politischen Parteien, juristischen Organisationen sowie von Wissenschaftlern sowohl aus den USA als auch aus Europa einberufen.
Das Tribunal kam zu einer eindeutigen Entscheidung: Die Sanktionen verstoßen gegen das Völkerrecht, heißt es im abschließenden Urteil. Die Blockade Kubas sei eine illegale Form der Kriegführung und zugleich versuchter Völkermord. Den Vorsitz hatte der deutsche Völkerrechtler Norman Paech. Für die politische Einordnung der Blockade war neben anderen Vertretern politischer Parteien auch Patrik Köbele, der Vorsitzende der DKP, eingeladen worden. Insgesamt nahmen 300 Teilnehmer aus 21 Ländern teil.
In einem Interview mit der Wochenzeitung Unsere Zeit schätzte Köbele die Bedeutung des Tribunals ein.
"Es waren sehr viele Vertreter von Organisationen da, aber auch Diplomaten aus mehreren Ländern. Es war tatsächlich wie eine Gerichtsverhandlung, es haben Zeugen ausgesagt, die aus ganz unterschiedlichen Bereichen kamen. Sie haben berichtet, wie der Austausch zwischen Universitäten durch die Blockade unmöglich gemacht wird, wie Unternehmen wegen der Blockade kaputtgehen und wie die COVID-Forschung behindert wurde.
Das war schon sehr, sehr vielfältig und es war zum Teil auch sehr bedrückend, weil immer wieder rauskam, dass eben auch Menschen, dass auch Kinder wegen der Blockade sterben oder sich nicht so entwickeln können, wie es eigentlich möglich wäre."
Die Blockade sei in mehrfacher Hinsicht völkerrechtswidrig. Zum einen ist sie nicht durch den UN-Sicherheitsrat legitimiert. Der UN-Sicherheitsrat ist das einzige Gremium weltweit, das rechtlich legitimiert Zwangsmaßnahmen gegen einzelne Länder verhängen kann. Vor diesem Hintergrund ist zu erwähnen, dass auch den Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegen andere Länder die völkerrechtliche Legitimation fehlt. Der UN-Menschenrechtsrat hat auf deren völkerrechtswidrigen Charakter hingewiesen und die Aufhebung verlangt.
Die USA verhängen zudem Sanktionen gegen Drittstaaten. Länder, die weiterhin mit Kuba kooperieren wollen, werden somit ebenfalls durch die USA bestraft. Diese Strafmaßnahmen sind völlig außerhalb jedes internationalen Rechtsrahmes und damit reine Willkür. Die Länder der EU teilten bisher diese Auffassung, wollen eine derartige illegale Praxis aber sogar im Rahmen der Russland-Sanktion ebenfalls selbst übernehmen.
Die Vereinten Nationen (UN) verurteilen alljährlich die Blockade Kubas durch die USA. Erst am 2. November 2023 erfolgte wiederum die diesjährige Abstimmung, in der erneut 187 Länder die Aufhebung der Blockade forderten, darunter auch Deutschland. Köbele sagte dazu:
"Diese Blockade wird jetzt seit 30 Jahren jährlich im Prinzip von allen Staaten verurteilt. Bei der letzten Abstimmung der UN haben lediglich die USA und Israel für die Blockade gestimmt, die Ukraine hat sich enthalten."
Ziel dieses Tribunals sei es vor allem gewesen, weiterhin auf die völkerrechtswidrige Blockade-Politik der USA aufmerksam zu machen und Druck auf die nationalen Regierungen auszuüben.
"Wir müssen Druck auf unsere nationalen Regierungen machen. Wir müssen die Auswirkungen dieser mörderischen Blockade öffentlich machen – es ist ja so, dass viele Menschen davon gar nichts wissen. (...)
Es gab das erste dieser Tribunale damals gegen den Vietnam-Krieg. Die Tribunale haben dazu beigetragen, den Widerstand zu verbreitern, zu vergrößern, und das ist nötig."
Die zivilgesellschaftliche Verurteilung der USA aufgrund ihrer Sanktionspolitik sendet auch ein Signal an die EU. Wie die Kuba-Sanktionen sind auch die Russland-Sanktionen der EU völkerrechtlich nicht legitimiert. Die EU hat sich selbst ermächtigt, Strafmaßnahmen zu verhängen. Sie weitet das Sanktionsregime immer weiter aus und will ebenfalls Sanktionen gegen Drittstaaten verhängen. Das Tribunal macht deutlich, dass die illegale und repressive Praxis der EU durch die Zivilgesellschaft nicht mitgetragen wird.
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