Der russische Präsident Wladimir Putin hat seinem abchasischen Amtskollegen Aslan Bschania zu den Feiertagen der Republik – dem Tag des Sieges und dem Tag der Unabhängigkeit – gratuliert. Das entsprechende Telegramm wurde am Sonnabend auf der Webseite des Kremls veröffentlicht.
In dem Telegramm erinnert der russische Präsident daran, dass das abchasische Volk vor dreißig Jahren "in einem hartnäckigen Kampf sein legitimes Recht auf ein freies und friedliches Leben verteidigt" hat. Russland beabsichtige, den Behörden und der Bevölkerung Abchasiens weiterhin "jede erdenkliche Unterstützung bei der Lösung dringender sozioökonomischer Probleme sowie bei der Gewährleistung der nationalen Sicherheit" zukommen zu lassen. Es liege im gemeinsamen Interesse beider Länder, die Beziehungen zwischen den Ländern "im Geiste der Allianz und der strategischen Partnerschaft" zu entwickeln und die konstruktiven bilateralen Beziehungen in allen Bereichen zu stärken, so Wladimir Putin.
Am 30. September begeht Abchasien den 30. Jahrestag des Sieges im georgisch-abchasischen Krieg von 1992 bis 1993. Bewaffnete Einheiten der georgischen Garde drangen am 14. August 1992 unter dem Vorwand, vorbeifahrende Eisenbahnzüge zu schützen, in das Gebiet Abchasiens ein. Sie wurden von lokalen Milizen in den abchasischen Bezirken Otschamchir und Gulrypsch unter Beschuss genommen. Der Krieg endete am 30. September 1993 mit der Vertreibung der Truppen des georgischen Staatsrats aus dem Gebiet Abchasiens. Nach Angaben des abchasischen Verteidigungsministeriums starben in dem Krieg mehr als zweitausend Menschen und etwa zweihundert werden vermisst.
Versuche einer politischen Beilegung des Konflikts sind gescheitert. Georgien erkennt Abchasien nach wie vor nicht als unabhängigen Staat an und betrachtet es als seine eigene Region.
Moskau erkannte die Souveränität Südossetiens und Abchasiens am 26. August 2008 nach dem bewaffneten Angriff von Tiflis auf Zchinwali an. Die russischen Behörden haben wiederholt erklärt, dass die Anerkennung der Unabhängigkeit der beiden ehemaligen georgischen Autonomiegebiete den bestehenden Realitäten entspricht und nicht revidiert werden kann.
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