Ukrainische Ärztinnen und Apothekerinnen müssen sich ab dem 1. Oktober bei den Einberufungsämtern melden und sich registrieren lassen. Die Zeitung Strana.ua stellt in einem Artikel fest, dass viele Frauen, die im Bereich Medizin und Krankenhauswesen beschäftigt sind, seit Langem als wehrdienstpflichtig gelten. Bis vor Kurzem gab es jedoch keine besondere Kontrolle über die Erfassung von Frauen. Für Pharmazeutinnen dagegen ist die Aussicht auf eine Einberufung etwas Neues.
Wie die Leiterin des ukrainischen Verbandes "PharmRada" Elena Prudnikowa gegenüber der Zeitung erklärt, herrsche diesbezüglich eine alarmierende Stimmung. Ihr zufolge sollen sowohl Ärztinnen als auch Apothekerinnen vor allem mögliche Reisebeschränkungen befürchten. Daher hätten in den letzten zwei Wochen Tausende Fachleute ihre Jobs gekündigt. Auf diese Weise würden der Branche, die sich schon lange in einer Krise befinde, immer mehr Fachkräfte entzogen. Vor allem Frauen aus den westlichen Regionen der Ukraine sollen massenhaft nach Europa abwandern. Wörtlich erklärte Prudnikowa:
"Die Apothekenbesitzer sind in Panik, die Menschen verlassen ihre Jobs und gehen nach Europa, bevor man die Grenzen schließt. Wer in dem Beruf noch arbeiten wird, ist eine offene Frage, zumal es in der Branche bereits eine schwere Krise gibt."
Die Apothekenbesitzer ziehen in Erwägung, so Prudnikowa weiter, Arbeitskräfte nicht offiziell einzustellen und dementsprechend die Listen Wehrpflichtiger bei den militärischen Rekrutierungszentren nicht einzureichen. Andernfalls, befürchten sie, werde bei ihnen überhaupt keiner mehr arbeiten.
Weiter betont Strana.ua, dass in der ukrainischen Gesellschaft nach der Ankündigung der Behörden die Annahme kursiert, dass ab dem 1. Oktober wehrdienstpflichtige Frauen nicht mehr ins Ausland reisen dürfen. Zwar seien diese Informationen dementiert worden, aber die Verunsicherung nehme nicht ab. Experten stellen indessen klar, dass die Einführung von Reisebeschränkungen für Frauen technisch schwer sei. Wassili Woskobojnik, der Leiter des gesamtukrainischen Verbandes der internationalen Arbeitsvermittlungsagenturen, erläuterte gegenüber der Zeitung, dass niemand an der Grenze irgendwelche Angaben zu seiner Beschäftigung vorlegen müsse. Darüber hinaus könnten Ärztinnen oder Apothekerinnen die Eintragung in das Militärregister umgehen.
"Es ist unrealistisch, eine Ärztin an der Grenze zu identifizieren. Sie hat ja kein rotes Kreuz auf der Stirn, und niemand ist verpflichtet, Angaben über seine Arbeit vorzulegen."
Mit der Einführung eines elektronischen Registers der Wehrpflichtigen werde sich die Situation drastisch ändern, so Woskobojnik weiter. Der entsprechende Gesetzentwurf ist bereits ins ukrainische Parlament eingebracht worden. Dann werde es wirklich einfach sein, wehrpflichtige Frauen aus dem Bereich Medizin zu identifizieren und ihnen die Ausreise zu verbieten.
Der Gesetzentwurf über die Erfassung von Ärztinnen und Apothekerinnen im Register für Wehrpflichtige war bereits im vergangenen Jahr verabschiedet worden. Aufgrund eines öffentlichen Aufschreis wurde seine Umsetzung um ein Jahr auf Oktober 2023 verschoben. Demnach müssten sich alle weiblichen medizinischen Fachkräfte, das heißt Ärztinnen, Krankenschwestern, Zahnärztinnen, Geburtshelferinnen und Apothekerinnen im Alter zwischen 18 und 60 Jahren als Wehrdienstpflichtige registrieren lassen.
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