Der Westen drängte im UN-Sicherheitsrat darauf, dass der Grenzübergang im Nordwesten Syriens weiterhin für Hilfslieferungen geöffnet bleibt. Syrien hatte angesichts der humanitären Katastrophe infolge eines massiven Erdbebens in der syrisch-türkischen Grenzregion einer vorübergehenden Grenzöffnung zugestimmt. Betroffen war die Region um Idlib, einer Hochburg der Regierungsgegner, die vom Ausland unterstützt werden. Unter anderem im Rahmen der Befreiung von Aleppo wurde den islamistischen Kämpfern freies Geleit nach Idlib zugesichert.
Russland hat nun im UN-Sicherheitsrat einer weiteren Verlängerung der Frist der Grenzöffnung nicht zugestimmt.
Der Außenbeauftragte der EU, Josep Borrell, kommentierte das russische Veto in einer Pressemitteilung. Er verurteilte den Schritt. Die Schließung der Grenze würde weitere humanitäre Hilfslieferungen verhindern, behauptete der Chefdiplomat der EU.
"Da es keine adäquate Alternative zu dem UN-koordinierten Mechanismus gibt, wird die Einstellung der grenzüberschreitenden Lieferung zum Verlust der einzigen Lebensader für mehr als 4 Millionen Menschen im Nordwesten Syriens führen, darunter fast 3 Millionen Binnenvertriebene. Dies wird dem syrischen Volk, das seit mehr als einem Jahrzehnt von Konflikten und den Folgen eines verheerenden Erdbebens betroffen ist, weiteres unnötiges Leid zufügen. Wir fordern die Russische Föderation dringend auf, das Leid von Millionen Syrern nicht unnötig zu verschlimmern."
Was Borrell indes zu erwähnen vergisst: Auch die syrische Regierung wünscht keine Verlängerung. Hilfslieferungen könnten über Damaskus abgewickelt werden, argumentiert Syrien. Dazu müsste allerdings die EU mit der Regierung in Damaskus kooperieren. Dies lehnt die EU jedoch ab. Vor diesem Hintergrund wirkt die Verurteilung Russlands durch Borrell zynisch. Und noch zynischer ist in diesem Zusammenhang, dass die EU an den Sanktionen gegen Syrien weiterhin festhält, obwohl für diese keine völkerrechtliche Legitimation besteht.
Im Gegenteil, der UN-Menschenrechtsrat hat die einseitigen Sanktionen als Verstoß gegen das Völkerrecht verurteilt. Die Sanktionen der EU treffen die syrische Zivilbevölkerung direkt. Sie verfolgen das Ziel, über Mangel Unruhen auszulösen und so die syrische Regierung zu Fall zu bringen.
Damit wird auch deutlich, dass es der EU nicht um humanitäre Hilfe geht. Vielmehr ist zu vermuten, dass die EU den Korridor zur weiteren Einmischung in die inneren Angelegenheiten Syriens und zur Destabilisierung der syrischen Regierung nutzen will.
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