Wie der Leiter des russischen Ermittlungskomitees Alexander Bastrykin berichtet, wird das Ressort die Richter des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), die einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und die Ombudsfrau für Kinder Maria Lwowa-Belowa ausgestellt haben, auf eine Fahndungsliste setzen. In der Erklärung hieß es:
"Das Ermittlungskomitee hat daraufhin sehr schnell ein Strafverfahren gegen den Ankläger, den Vorsitzenden und drei Richter eingeleitet, die diese Entscheidung aktiv beeinflusst haben. Wir werden sie bald auf die Fahndungsliste setzen."
Die russischen Behörden betonten wiederholt, dass die Entscheidungen des IStGH für Moskau keine Bedeutung hätten, auch nicht in rechtlicher Hinsicht. Der IStGH hatte im März dieses Jahres Haftbefehle gegen Putin und Lwowa-Belowa erlassen. Die Begründung war der angebliche Verdacht der "illegalen Abschiebung von Kindern aus den besetzten Gebieten der Ukraine nach Russland".
Der Kreml bezeichnete das Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs als rechtlich nichtig. Präsidentensprecher Dmitri Peskow erläuterte, Russland erkennt "wie eine Reihe von Staaten die Zuständigkeit dieses Gerichts nicht an". Lwowa-Belowa unterstrich ihrerseits, dass Moskau nichts Illegales tue. Die Ombudsfrau argumentierte:
"Wir haben keine einzige Anfrage erhalten, die bestätigt, dass Kinder von ihren Eltern getrennt wurden, dass zum Beispiel dieses oder jenes Kind abgeschoben wurde, d.h. gewaltsam auf russisches Territorium verbracht wurde."
Kiew hatte damals die Entscheidung rabiat begrüßt. Der ukrainische Außenminister Dmitri Kuleba hatte es mit der Behauptung begrüßt, dass "sich die Räder der Gerechtigkeit drehen".
Während 123 Staaten das Römische Statut unterzeichnet hatten, hatten 41 dies nicht getan – darunter China, Indien, Saudi-Arabien und die Türkei. Neben Russland hatten auch Israel, der Sudan und die USA ihre Unterschrift zurückgezogen. Der US-Kongress hatte 2002 sogar ein Gesetz verabschiedet, das jegliche Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof verbietet und "alle notwendigen und angemessenen Mittel" ermächtigt, um jeden US-Amerikaner oder Staatsangehörigen eines verbündeten Landes aus Den Haag zu befreien, notfalls mit militärischer Gewalt.
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