Mutmaßlicher Kurier des als Russland-Spion verdächtigen BND-Mitarbeiters verhaftet

Ein Mitarbeiter des deutschen Auslandsgeheimdienstes BND soll für Moskau spioniert haben. Nun weitet sich der Fall aus. Ein mutmaßlicher Mittäter wurde am vergangenen Sonntag am Flughafen München festgenommen. Er sei nach offiziellen Angaben kein BND-Mitarbeiter.

Nach der Festnahme eines Mitarbeiters des Bundesnachrichtendienstes (BND) wegen Spionage für Russland sitzt nun auch ein mutmaßlicher Mittäter in Untersuchungshaft. Der Mann wird nach Angaben des Generalbundesanwalts in Karlsruhe vom Donnerstag verdächtigt, die von dem BND-Mitarbeiter ausspionierten geheimen Informationen nach Russland gebracht und dort einem Geheimdienst übergeben zu haben. Der am Sonntag bei seiner Einreise aus den USA am Flughafen München Festgenommene ist demnach deutscher Staatsangehöriger und kein BND-Mitarbeiter.

Mittäterschaft am Landesverrat verdächtig

Der BND-Mitarbeiter Carsten L. war am 21. Dezember in Berlin wegen des Verdachts des Landesverrats festgenommen worden. Laut Generalbundesanwalt ist der nun ebenfalls beschuldigte Arthur E. der Mittäterschaft am Landesverrat dringend verdächtig. Die Ermittlungen seien in enger Zusammenarbeit mit dem BND und mit Unterstützung der US-Bundespolizei FBI geführt worden. Der Beschuldigte wurde demnach am Montag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes vorgeführt. Dieser habe den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.

Der im Dezember festgenommene BND-Mitarbeiter soll nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im vergangenen Jahr Informationen, die er im Zuge seiner Arbeit erlangt hat, an Russland übermittelt haben. Bei den ausspionierten Informationen handele es sich um ein Staatsgeheimnis im Sinne des Strafgesetzbuchs, hatte die Karlsruher Behörde derzeit mitgeteilt. Damals waren die Wohnung des Verdächtigen und zwei BND-Liegenschaften durchsucht worden. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte von einem wichtigen Schlag gegen die russische Spionage gesprochen, falls sich der Verdacht bestätigen sollte.

BND-Präsident Bruno Kahl hatte im Dezember bekannt gegeben, es seien sofort umfangreiche interne Ermittlungen eingeleitet worden, nachdem man im Rahmen der nachrichtendienstlichen Arbeit von einem möglichen Verdachtsfall in den eigenen Reihen Kenntnis bekommen habe. Als sich der Verdacht erhärtet hätte, sei umgehend der Generalbundesanwalt eingeschaltet worden. Der BND würde eng und vertrauensvoll mit den Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten, um diesen Fall gründlich aufzuklären, hatte Kahl erklärt.

Landesverrat kann nach dem Strafgesetzbuch in besonders schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren oder auch einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden. Ein solcher Fall liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Täter eine verantwortliche Stellung missbraucht hat, die ihn zur Wahrung von Staatsgeheimnissen besonders verpflichtet.

(dpa/rt)

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