In Iran wurde erstmals eine Person im Zusammenhang mit den jüngsten Unruhen hingerichtet. Der Mann namens Mohsen Schekari war Ende September in Teheran verhaftet worden. Die Bundesaußenministerin Annalena Baerbock reagierte prompt auf die Vollstreckung des Todesurteils, warf der Führung in Teheran "Menschenverachtung" vor und behauptete, Schekari sei deshalb hingerichtet worden, "weil er anderer Meinung als das Regime war".
Allerdings gehen deutsche Medien bei Berichten über das Gerichtsurteil nicht davon aus, dass Schekari wegen einer von der Regierungslinie abweichenden Meinung in Iran zum Tode verurteilt wurde. Die Tagesschau berichtete zu dem Vorfall, dass der 23-Jährige bei einer Straßenblockade in Teheran ein Mitglied der paramilitärischen Basidsch-Milizen "verletzt" haben soll. Wie aber dieser Milizangehörige im Dienst der Basidsch verletzt wurde, blieb dabei unklar.
Iranische Medien berichten, der Mann habe Ende September bei einer Straßenblockade in Teheran ein Mitglied der Basidsch-Einheit mit einer Machete in die linke Schulter gestochen und dabei schwer verletzt. Der mutmaßliche Gewalttäter Schekari habe zuvor am 25. September den Sattar-Khan-Boulevard in Teheran blockiert. Er habe an diesem Tag eine Straßensperre aufgebaut und Passanten mit seiner Machete bedrängt sowie Menschen vor Ort in Angst und Panik versetzt. Ein Basidsch-Milizionär soll versucht haben, die Blockade zu beenden. Laut der Justizbehörde wurde Schekari für schuldig befunden, "in der Absicht zu töten, Terror zu verbreiten und die Ordnung und Sicherheit der Gesellschaft zu stören" gekämpft und seine Waffe benutzt zu haben. Die Basidsch ist eine als Freiwilligenmiliz organisierte Gruppe, die der Iranischen Revolutionsgarde untersteht und der Polizei bei Krisen Hilfe leistet.
Das deutsche Auswärtige Amt bestellte nach der Hinrichtung des 23-Jährigen den iranischen Botschafter ein. Allerdings bleibt unklar, auf welcher genauen diplomatischen Grundlage dieser in das Auswärtige Amt zitiert wurde. Denn es wurde ein Iraner in Iran wegen Randale und Verletzung eines iranischen Milizionärs im Zuge eines Gesetzes in einem iranischen Rechtsverfahren verurteilt. Und es handelte sich dabei auch nicht um einen deutschen Staatsbürger.
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