Auf einem Sondertreffen des Ministerkomitees des Europarates am Freitag wurde die Einleitung von Maßnahmen nach Artikel 8 der Satzung des Europarates gegen die Russische Föderation beschlossen. Das kommt einer Suspendierung aller Rechte Russlands im Europarat gleich.
Außerdem wurde Russland zum Austritt aus der Organisation aufgefordert, was nach Artikel 7 der Satzung der erste Schritt des Ausschlussverfahrens ist. Wenn der Aufforderung nicht Folge geleistet wird, kann das Ministerkomitee beschließen, dass das betreffende Mitglied dem Europarat fortan nicht mehr angehört.
Das Ministerkomitee ist das wichtigste Exekutivorgan des Europarates. Am Donnerstag hatte das Komitee das Vorgehen Russlands in der Ukraine verurteilt und weitere Maßnahmen angekündigt.
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