Bei den Australian Open durfte er nun doch nicht mitspielen. Das Land hat er bereits Anfang der Woche verlassen, und ist inzwischen in seiner Heimat Serbien angekommen.
Nachdem es tagelang ein Hin und Her um die Einreise des ungeimpften Tennis-Stars Novak Đoković und seine anschließende Ausweisung aus Australien gegeben hatte, veröffentlichte das australische Bundesgericht jetzt seine Begründung für die Ablehnung von Đokovićs Einspruchs. Die Richter unterstützten darin die Entscheidung des Einwanderungsministers Alex Hawke, das Visum des Serben zu annullieren.
Demnach sei es angemessen gewesen, dass die australische Regierung davon ausging, der serbische Tennisprofi habe eine Anti-Impf-Einstellung und sei eine Bedrohung für die Bevölkerung. Der Aufenthalt des ungeimpften Serben hätte demnach zu einer Anti-Impf-Stimmung im Lande führen können. Damit folgten die Richter der Argumentation des Einwanderungsministers. Dieser hatte dem 34-Jährigen aufgrund seiner Impfskepsis und aus Gründen der "Gesundheit, Sicherheit und Ordnung" Australiens die Einreise letztlich verwehrt. Laut der Kammer habe der Minister weder irrational noch unlogisch gehandelt, als er das Visum des 34-Jährigen annullierte. Auch wenn "die Vorzüge oder Sinnhaftigkeit der Entscheidung" nicht berücksichtigt worden seien.
In der Begründung der drei Richter heißt es weiter:
"Ein Tennis-Weltstar kann Menschen jeden Alters, ob jung oder alt, aber vielleicht besonders die jungen und die leicht zu beeindruckenden, dazu bringen, ihm nachzueifern."
Auch wenn Đoković die Australian Open nicht gewonnen hätte, hätte sein Antritt bei dem Tennisturnier diejenigen ermutigen können, die so sein wollen wie er. Somit hätte er eine Anti-Impf-Stimmung befeuern können, argumentierte das Gericht weiter.
Wie aus Unterlagen von Đoković hervorgeht, die das Gericht auch öffentlich zugänglich machte, ist der Serbe nicht geimpft und wurde demnach auch Mitte Dezember 2021 positiv auf das Coronavirus getestet. Am Ende einer fast zweiwöchigen Saga kehrte der Serbe allerdings am Montag in sein Heimatland zurück. Obwohl er eigentlich mit einer medizinischen Ausnahmegenehmigung nach "Down Under" gereist war und dort seinen Australien-Open-Titel verteidigen sollte.
Bei der Einreise war sein Visum annulliert worden, weil der 34-Jährige den Angaben zufolge nicht ausreichend Belege für seine Sondererlaubnis habe vorlegen können. Er kam zunächst vorübergehend in ein Abschiebehotel. Wenige Tage später fiel die erste Gerichtsentscheidung noch zu seinen Gunsten aus. Er konnte einreisen und fing sogar an, für das Turnier zu trainieren. Doch am Freitag letzter Woche wurde sein Visum auf eine persönliche Entscheidung von Einwanderungsminister Hawke hin ein zweites Mal für ungültig erklärt.
Đokovićs Anwälte argumentierten in ihrem Einspruch vor Gericht, dass es unangemessen sei, den serbischen Tennis-Star als Impfgegner darzustellen. Der Einwanderungsminister Hawke könne dessen Einstellung nicht kennen. Der Serbe selbst hatte es im Laufe der Pandemie stets abgelehnt, gegenüber Journalisten seinen Impstatus preiszugeben, und dies zur Privatsache erklärt. Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass die Sichtweise der Regierung gerechtfertigt war. Auch, weil Đoković sich gegen eine Corona-Impfung entschieden hatte.
In seinem Heimatland wurde die Entscheidung des australischen Gerichts größtenteils als politisch motiviert bezeichnet. Der serbische Präsident Aleksandar Vučić sprach gar von einer "Hexenjagd", die der aktuell beste Tennisspieler der Welt in den vergangenen Tagen habe ertragen müssen. Australische Sportler seien in Serbien hingegen jederzeit willkommen, fügte Vučić hinzu.
Die Familie des 20-fachen Grand-Slam-Siegers erklärte nach dessen Heimreise gegenüber den serbischen Medien, der 34-Jährige werde sich zu dem Thema nicht äußern, solange das Tennisturnier in Australien andauere. Đoković soll unterdessen nach Montenegro weitergereist sein. Dort wolle er sich in den nächsten Tagen von dem Vorfall in Australien erholen.
Aufgrund der Annullierung seines Visums könnte der Serbe für die nächsten drei Jahre mit einem Einreiseverbot für Australien belegt werden – es sei denn, die Behörden finden "zwingende Gründe", um ihm die Rückkehr zu erlauben.
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