Der russische Unternehmer Wladislaw Kljuschin ist am Samstag von der Schweiz aus an die USA ausgeliefert worden. Wie das eidgenössische Bundesamt für Justiz am 18. Dezember mitteilte, sei damit die Entscheidung der Behörde vom 24. Juni 2021 rechtskräftig geworden. US-amerikanische Polizeibeamte hätten den Russen in Zürich übernommen und auf dem Flug in die USA begleitet.
Erst am 16. Dezember hatte die Verteidigung des Mannes eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gerichtet, um Kljuschins Auslieferung an die USA für die Zeit einer Überprüfung deren Rechtmäßigkeit aussetzen zu lassen. Am 17. Dezember schickte die russische Botschaft in der Schweiz an das eidgenössische Bundesamt für Justiz eine Note, in der sie betonte, dass die Auslieferung auf Eis gelegt werden solle, bis eine Entscheidung des EGMR im Fall des russischen Bürgers vorliege.
Kljuschin war am 21. März 2021 im Kanton Wallis auf ein Ersuchen der USA festgenommen und in Auslieferungshaft versetzt worden. Laut Medienberichten wollte der Russe zusammen mit seiner Familie in Zermatt seinen Urlaub verbringen. Am 19. April ersuchte die US-Botschaft in Bern gestützt auf den bilateralen Auslieferungsvertrag zwischen der Schweiz und den USA formell um die Auslieferung des Geschäftsmanns. Der russische Auslieferungsantrag wurde abgelehnt. Gegen den Auslieferungsentscheid vom 24. Juni ging Kljuschin beim Bundesstrafgericht und später auch beim Bundesgericht in die Berufung. Am 10. Dezember wurde das ursprüngliche Urteil aber aufrechterhalten.
Die US-Justiz wirft dem Gründer der IT-Firma "М13" vor, zusammen mit mehreren Mittätern Insiderhandel in zweistelliger Millionenhöhe betrieben zu haben.
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