Die US-Regierung verkündete unlängst, dass die USA ihre Truppen vollständig bis zum 20. Jahrestag der Anschläge vom 11. September 2001 ("9/11") aus Afghanistan abziehen wollen. Nach knapp 20 Jahren Einsatz am Hindukusch haben die USA und die NATO am 1. Mai begonnen, ihre Truppen aus Afghanistan abzuziehen. Die US-Truppen sollen jedoch offenbar nicht gänzlich nach Hause geschickt, sondern direkt an die russische Grenze verlegt werden.
Die US-Beamten, die mit dem Wall Street Journal sprachen, sagten, dass die US-Truppen neben der Option "Zentralasien" auch in eine oder mehrere Einrichtungen am Persischen Golf verlegt werden könnten. Die USA würden es jedoch "vorziehen", Truppen und Ausrüstungen aus Afghanistan nach Usbekistan oder Tadschikistan zu verlegen, berichtet das Wall Street Journal unter Berufung auf die mit der Situation vertrauten Regierungs- und Militärbeamten der USA.
Mit den Vorbereitungen für den Rückzug braucht die US-Militärführung Stützpunkte für Truppen, Drohnen, Bomber und Artillerie, um "die afghanische Regierung zu stützen" und den "Aufstand der Taliban in Schach zu halten" sowie andere Extremisten zu überwachen, meldet das Wall Street Journal unter Berufung auf Militärbeamte der USA.
Der US-Sonderbeauftragte für Afghanistan, Zalmay Khalilzad, besuchte in der vergangenen Woche Tadschikistan und Usbekistan. Er soll die Notwendigkeit erörtert haben, um zu verhindern, dass die "Gewalt in Afghanistan außer Kontrolle gerät, bevor die USA und ihre Verbündeten ihren Rückzug bis zum 11. September abschließen".
Die Quellen der US-Zeitung geben allerdings zu, dass die militärische Präsenz Russlands in der Region und der wachsende Einfluss Chinas "die Pläne für US-Einsätze in Zentralasien komplizieren".
Tadschikistan ist ein Mitglied der von Russland geführten Organisation des Vertrags für kollektive Sicherheit (OVKS). Und Usbekistan, das zwar 2012 seine Mitgliedschaft in dieser Organisation aussetzte, unterhält jedoch weiterhin starke wirtschaftliche und sicherheitspolitische Beziehungen nach Moskau, einschließlich eines Beobachterstatus in der Eurasischen Wirtschaftsunion und der Mitgliedschaft in der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit.
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