Die Richterin begründete die Ablehnung des US-Auslieferungsantrags mit dem psychischen Gesundheitszustand Assanges. Es sei damit zu rechnen, dass er sich in Isolationshaft das Leben nehmen werde.
Gegen die Entscheidung, die von den Assange-Unterstützern mit großer Freude aufgenommen wurde, kann Berufung eingelegt werden. Nach einer weiteren Instanz könnte das Verfahren vor den britischen Supreme Court gehen und schließlich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg beschäftigen.