Die aus dem Westen tönenden Vorwürfe, in Russland wolle man nicht im Fall Nawalny ermitteln, werden nun entkräftet: Zwar fanden russische Ärzte bei Nawalny kein Gift und es liegt soweit nach russischer Rechtsauffassung kein Anlass für Ermittlungen vor. Dennoch laufen entsprechende Vorermittlungen intensiv.
Das russische Innenministerium hat nun die breite Öffentlichkeit über den Verlauf der Voruntersuchungen in Kenntnis gesetzt. Dies übernahm der Oberst der Justiz, Sergei Potapow, stellvertretender Leiter der Verkehrswesen-Ermittlungsabteilung des Innenministeriums der Russischen Föderation im Sibirischen Föderalbezirk, deren Mitarbeiter einen Großteil der Vorermittlungshandlungen ausführten.
Überdies kündigte er ein weiteres Rechtshilfeersuchen an Deutschland an: Russischen Ermittlern und Experten soll das Beiwohnen bei Ermittlungshandlungen in Deutschland ermöglicht werden.
Mitarbeiter der Verkehrswesen-Ermittlungsabteilung des russischen Innenministeriums im Sibirischen Föderalen Bezirk setzen die Voruntersuchung fort, die gemäß festgelegtem Verfahren von der Staatsanwaltschaft für Verkehrswesen in Westsibirien im Zusammenhang mit der Einlieferung Nawalnys ins Krankenhaus am 20. August in der Stadt Omsk eingeleitet wurde.
Im Rahmen der Untersuchung führte die Transportpolizei eine beträchtliche Anzahl von Verifizierungsaktivitäten durch, die Polizisten erstellten eine Chronologie der Aufenthalte Nawalnys und seiner Begleiter in der Stadt Tomsk und in der Region Tomsk.
Ermittelt wurden ihre Reiseroute, ihr Kommunikationskreis, ihre Aufenthalts- und Besuchsorte. Darunter sind: das Xander-Hotel samt Restaurant 'Velvet', eine Mietwohnung, in der das Arbeitstreffen mit Unterstützern Nawalnys stattfand, das Wiener Kaffeehaus am Tomsker Flughafen. Nach den so erhaltenen Daten waren es gerade die aufgeführten Orte, wo Herr Nawalny Speisen und Getränke zu sich nahm, darunter Wein und einen alkoholhaltigen Cocktail. Bislang wurden fünf von sechs Personen, die Nawalny während der Reise begleiteten, vernommen: Wladlen Los, Georgi Algurow, Ilja Pachomow, Kira Jarmysch und Pawel Selenskij.
Begleiterin Nawalnys mit britischem Wohnsitz verweigert Aussage – und fliegt zwei Tage später nach Deutschland
Gleichzeitig verweigerte Marina Pewtschich – mit ständigem Wohnsitz in Großbritannien; eine der Personen, die Nawalny begleiteten – am 20. August eine Zeugenaussage. Gemäß ermittelter Daten flog die besagte Person am 22. August dieses Jahres nach Deutschland, wodurch sich keine Möglichkeit mehr bot, von ihr Erklärungen zu erhalten. Ihr Aufenthaltsort wird derzeit ermittelt.
Die Ermittler analysieren derzeit die eingegangenen Aussagen, Expertengutachten und anderes Material.
Es wurden gesonderte Aufträge zur Ermittlung des Aufenthaltsorts der Passagiere, die mit Nawalny im selben Flugzeug saßen, vergeben – und es werden Maßnahmen ergriffen, um seinen behandelnden Arzt und die medizinische Klinik in Moskau, wo er behandelt wurde, zu ermitteln.
Weiteres Rechtshilfeersuchen an Deutschland angekündigt: Teilnahme russischer Ermittler bei Ermittlungshandlungen in Deutschland
Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Medienberichten über die Beendigung des Komas des Herrn Nawalny bereiten die Ermittlungseinheiten gemäß dem Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und dessen Zusatzprotokollen sowie gemäß den Artikeln 453 und 454 der Strafprozessordnung der Russischen Föderation ein zusätzliches Rechtshilfeersuchen an die zuständigen Justizbehörden in Deutschland vor.
Dieses Ersuchen umfasst die Möglichkeit des Beiwohnens von Ermittlern und weiteren Mitarbeitern der Behörden für innere Angelegenheiten der Russischen Föderation, die in dieser Sache ermitteln, sowie eines russischen Fachexperten, wenn deutsche Kollegen und medizinische Experten Ermittlungshandlungen an Nawalny durchführen – einschließlich Befragungen, mit der Möglichkeit, zusätzliche Fragen sowie Fragen zur Präzisierung zu stellen. Die Vorermittlungsuntersuchungen sind noch nicht abgeschlossen.
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