Das seit Juni 2010 mit der Resolution 1929 des UN-Sicherheitsrates von den Vereinten Nationen verhängte Waffenembargo gegen den Iran läuft – wie im Atomabkommen von 2015 vereinbart – fünf Jahre nach Inkrafttreten dieses Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA/ Gemeinsamer umfassender Aktionsplan und restriktive Maßnahmen) am 18. Oktober aus, sollte es vom UN-Sicherheitsrat nicht verlängert werden. US-Botschafterin bei der UN, Kelly Craft, gab bereits vergangene Woche bekannt, dass Washington eine Resolution vorbereite, um das Embargo zu verlängern. Sollte der UN-Sicherheitsrat aber gegen diese Resolution stimmen, wolle die US-Regierung neue Sanktionen gegen Iran verhängen, wie es der im Atomabkommen von den UN vorgesehene Mechanismus zur Wiederinkraftsetzung der Sanktionen ermöglicht.
Dieser Mechanismus wurde für den Fall vorgesehen, dass sich der Iran nicht an die Vorgaben des Abkommens hält und daher die aufgehobenen Sanktionen wieder in Kraft treten könnten.
Für Russland und China steht aber fest, dass es weder für das eine noch für das andere Vorgehen einen Grund gibt. Der Iran kam all seinen Verpflichtungen – gemäß den Vereinbarungen des JCPOA – nach und hielt sich selbst dann noch vollumfänglich daran, als sich die USA im Mai 2018 vertrags- und völkerrechtswidrig (mit UN-Resolution 2231 von 2015 wurden die wichtigsten Teile des JCPOA zum Völkerrecht gemacht) aus dem Abkommen zurückzogen. Erst nachdem sich die Europäer aufgrund des dann einsetzenden Drucks seitens der USA ebenfalls weigerten, ihren Teil der Vereinbarungen zugunsten des Iran umzusetzen, unternahm man in Teheran im Mai 2019 vertragskonform – nämlich im Einklang mit Artikel 36 des Abkommens – die ersten Schritte zum Teilausstieg.
Da die USA aber auf eigenes Betreiben gar kein Vertragspartner des Atomabkommens mit dem Iran mehr sein wollen und bereits vor zwei Jahren de facto ausgestiegen waren, können sie schwerlich jetzt Maßnahmen aus dem selbigen Vertrag für sich beanspruchen, um Sanktionen zu verhängen. Das ist zumindest der Standpunkt, den die beiden Vetomächte Russland und China im UN-Sicherheitsrat einnehmen wollen. Mit einem Schreiben wandten sich jeweils die Außenminister beider Länder an den UN-Generalsekretär António Guterres, worin sie ihre Standpunkte darlegten und darauf hinwiesen, dass sie die Absichten der USA nicht mittragen werden.
Sergei Lawrow meinte in seinem Schreiben, dass die Drohungen der USA "lächerlich und verantwortungslos" seien. Dieses "inakzeptable" Vorgehen erinnere ihn an das englische Sprichwort "von dem Kuchen, den man gleichzeitig aufessen und behalten will". Der russische Außenminister zitierte sogar eine Stellungnahme des Internationalen Gerichtshofs aus dem Jahr 1971, wonach "eine Partei, die sich von ihren eigenen Verpflichtungen lossagt oder sie nicht erfüllt, sich nicht auf die Rechte berufen kann, die sie nach eigener Behauptung aus diesen Beziehungen ableitet".
Diese Auffassung vertrat auch Lawrows Amtskollege Wang Yi in seinem Schreiben vom 7. Juni an Guterres, wonach die USA nach dem Ausstieg aus dem Atomabkommen kein Recht mehr haben, beim Sicherheitsrat eine Wiedereinsetzung der Sanktionen zu fordern.
Israel steht fest an der Seite der USA und drängte hinter den Kulissen durch die Lobbyorganisation AIPAC Senatsmitglieder und Unterstützer, für eine entsprechende Gesetzesvorlage zur Verlängerung des UN-Embargos gegen den Iran zu stimmen. Viel hängt nun auch davon ab, wie die EU-Vertreter des Abkommens reagieren werden, zumal Deutschland am 1. Juli den Vorsitz des UN-Sicherheitsrates übernimmt.
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