Kein Kavaliersdelikt: Landgericht Bonn verurteilt Börsenhändler wegen Cum-Ex Geschäften

Dividendenstripping ist strafbar. Dies entschied das Landgericht Bonn am Mittwoch im bundesweit ersten Strafprozess in dem massiven Steuerskandal. Zwei britische Börsenhändler wurden wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Der Gesamtschaden geht in die Milliarden.

Es handelte sich nicht um den einzigen aber um einen der größten Steuerskandale in der Geschichte der Bundesrepublik. Der Schaden für die Allgemeinheit durch Cum-Ex-Geschäfte, der Mehrfacherstattung von Steuern, liegt möglicherweise bei über 10 Milliarden Euro.

Bislang hatten Gerichte diese Art Geschäfte lediglich als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Seitens der Finanzjongleure hieß es – wie auch bezüglich der Nutzung von Steueroasen im großen Stil – Cum-Ex sei höchstens unmoralisch aber nicht kriminell. Die Betroffenen hätten lediglich eine vorhandene Gesetzeslücke genutzt, so die Logik.

Nach dem neuesten Urteil der Justiz ist dieser Steuertrick allerdings mehr als ein Kavaliersdelikt. Das Bonner Landgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass  Cum-Ex-Geschäfte den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen. Die im Bonner Prozess angeklagten britischen Börsenhändler wurden wegen Mittäterschaft beziehungsweise Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt. Die Haftstrafen von einem Jahr und zehn Monaten beziehungsweise einem Jahr wurden zur Bewährung ausgesetzt. Damit entsprach das Gericht weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Das Urteil fiel relativ mild aus, da die beiden Angeklagten bei den Ermittlungen in dem Steuerskandal behilflich waren.

Einer der beiden Verurteilten muss Steuerschulden in Höhe von 14 Millionen Euro zurückzahlen.

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Die im Bonner Prozess angeklagten britischen Aktienhändler wurden wegen Mittäterschaft beziehungsweise Beihilfe zur Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall zu relativ milden Haftstrafen verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt werden – nämlich zu einem Jahr und zehn Monaten sowie zu einem Jahr. Damit entspricht das Gericht weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Außerdem muss der schwerer Bestrafte Steuerschulden von rund 14 Millionen Euro zurückzahlen.

Die Privatbank M.M. Warburg, die in die Geschäfte involviert war, muss nach dem Urteil des Gerichts als sogenannte Einziehungsbeteiligte rund 176 Millionen Euro Steuerschulden zahlen. Dass der Fall vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe geht, gilt als wahrscheinlich.

Bei "Cum-Ex"-Geschäften werden Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag mit ("cum") und nach dem Dividendenstichtag ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten gehandelt. Durch diese Praxis kann der Fiskus nicht mehr nachvollziehen, wem die Papiere gehören. Im vorliegenden Fall erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren.

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(rt/dpa)