Das Ministerium habe am Dienstag "angesichts der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie" das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angewiesen, das Resettlement-Verfahren mit der Türkei und die Resettlement-Verfahren des Bundes für Menschen in humanitären Notlagen "bis auf Weiteres auszusetzen", so Alter.
Faktisch seien die "deutschen humanitären Aufnahmeverfahren wegen verschiedener Reisebeschränkungen und operativer Einschränkungen auch seitens wichtiger Partner bereits seit vergangenem Freitag zum Erliegen gekommen", sagte der Ministeriumssprecher. So hätten die Internationale Organisation für Migration (IOM) und das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) ebenfalls am Dienstag offiziell die Aufnahmeprogramme für Geflüchtete ausgesetzt.
Asylbewerber werden an den EU-Außengrenzen indes bislang nicht abgewiesen. Der Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte, aktuell werde die Beantragung von Asyl als Ausnahmetatbestand im Sinne der am Mittwoch beschlossenen Regelungen gewertet.
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(rt/dpa)