"Wenn eine verweigerte Mitwirkung keine Folgen hat, läuft das System leer", warnte der Arbeitsminister von Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann (CDU), am Montag in Düsseldorf.
Ein vollständiger Wegfall der Leistungen halte auch das Bundesverfassungsgericht im Extremfall für zulässig, betonten die Arbeitsminister aus NRW, Baden-Württemberg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern in einer gemeinsamen Mitteilung.
Laumann hat sich demnach mit seinen Ressortkollegen auf konkrete Grundlinien zur Sanktionierungspraxis verständigt. Die Leistungen könnten etwa komplett wegfallen, wenn ein Empfänger beharrlich eine zumutbare Arbeitsmöglichkeit ablehne, erklärte ein Sprecher des Ministeriums in Düsseldorf.
Des Weiteren sollten die Leistungen künftig nur um bis zu 30 Prozent des Regelsatzes gemindert werden können - etwa wenn Hartz-IV-Bezieher nicht zu vereinbarten Terminen erscheinen. Die Neuregelungen sollten für alle gelten und nicht, wie bisher, nach Alter oder anderen Kriterien unterscheiden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im November 2019 harte Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher gekippt. Grundsätzlich seien Sanktionen bis zu 30 Prozent erlaubt. Einen vollständigen Leistungsentzug schloss das Urteil jedoch nicht aus. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte für dieses Jahr ein entsprechendes Gesetz angekündigt.
(rt/dpa)